Zweckes willen von Anno Mericus geschaffener Zusatz; in dem Diplom von 1244 aber erscheinen die Brü-der Otto Magnus und Werner von Schwerin überhaupt nicht unter den Zeugen, ihre Einschiebung unterHinzufügung der Worte filii Henrici comitis de Zwirin ist wiederum nur erfolgt, um hinsichtlich derAbstammung der gedachten Brüder zu täuschen.
Sogar das Diplom vom 11. September 1700 1 ', durch welches der Freiherr Otto von Schwerin derJüngere (Taf. XVIII. 4) in den Reichsgrafenstand erhoben wild, nimmt als höchst wahrscheinlich an, dassName und Abkunft des Geschlechts von Schwerin von demjenigen Geschlechte der Grafen und Herrenvon Schwerin herzuleiten sei, welches unter dem Herzoge Heinrich dem Löwen seinen „gräflichen" Anfanggenommen habe (also von dem alten Dynastengeschlecht der Grafen von Schwerin), und zwar deshalb, weilnach dem Zeugniss der alten Geschichtsschreiber zur Zeit jener Grafen von Schwerin, welche um 1160 ihrenNamen von der von ihnen erworbenen Grafschaft Schwerin angenommen hätten, kein von diesen Grafenverschiedenes Schwerin'sches Haus gefunden worden sei; in den späteren Zeiten der Kriege und Unruhenseien viele vornehme alte Geschlechter theils ganz untergegangen theils um ihre Stammländer gekommen,auch seien in dem Nachweis des genealogischen Zusammenhangs der Nachkommen mit ihren Voreltern beiden meisten uralten Familien Lücken entstanden. Aehnlich sei es auch dem Grafengeschlecht von Schwerinergangen; nachdem im 13. Jahrhundert Herzog Albert II. von Meklenburg nach dem Tode der GrafenHeinrich und Otto von Schwerin die Grafschaft Schwerin an sich gebracht, hätten die von Schwerin inDeutschland und anderen Ländern sich zerstreut und bis auf bessere Zeiten ihre gräfliche Würde abgelegt.In Consequenz dieser Argumentation (die übrigens anderen Gründen für den kaiserlichen Gnadenact nur zurSeite steht) wird denn auch dem Freiherrn Otto von Schwerin, obwohl er in Folge zufälliger widriger Um-stände und der Ungunst der Zeiten während einiger Jahrhunderte eine ununterbrochene Stammreihe nichtherbeischaffen könne, der Reichsgrafenstand nicht sowohl verliehen, als vielmehr erneuert und bestätigt, undin weiterer Folge dem von demselben bisher geführten Wappen ein schwarzes, ohne Sattel, Zaum und Zeugnach rechts galoppirendes Pferd hinzufügt, welches „aller Wappen- und Geschichtschreiber Bericht nach"dasjenige Wappen gewesen sei, welches „die alten vormaligen Grafen von Schwerin" geführt hätten.
Auch Pauli in seinen Geschlechtsnachrichten des Hauses von Schwerin 2 ' neigt sich der Ansicht zu,dass das heutige Haus von Schwerin von dem ehemaligen Geschlecht der Grafen von Schwerin abstamme,obwohl er diese Meinung nicht mathematisch erweisen, auch den Nachweis des Zusammenhangs nicht gebenkönne. Unter den Gründen für seine Ansicht (deren Aufzählung in ihrer Gesammtheit und deren Wider-legung im Einzelnen es nicht bedarf, weil dieselben in Muthmassungen bestehen, der Ursprung des Geschlechtsaber alsbald auf dem überzeugendsten, nämlich urkundlichen Wege erfolgen soll) führt Pauli, zweifellos imHinblick auf das vorerwähnte kaiserliche Diplom vom 11. September 1700 und dessen Bestätigung durchKurfürst Friedrich III. von Brandenburg vom 13. December 1700 3) , auch den an, dass die Abstammung desHauses von Schwerin von dem ehemaligen Dynastengeschlecht der Grafen von Schwerin eine angenommeneMeinung des Hauses selbst sei, die vermuthlich durch Geschlechtsnachrichten bei demselben erhalten worden.Aus diesen sei es sogar in Standeserhöhungsurkunden gebracht, wo es ausdrücklich heisse, dass die Schwerinevon denen ehemaligen Grafen von Schwerin abstammen. Es darf nicht wundern, dass diese ursprünglich ausgefälschten Documenten hergeleitete Ansicht von der Abstammung des Geschlechts zunächst bei dessenMitgliedern leicht Eingang fand und dass dieselbe von hier aus weiter in die Erwägungen überging, welchein den gedachten Diplomen Ausdruck gefunden haben. Andrerseits aber liegt es hiernach auch auf derHand, dass jenem Diplom vom 11. September 1700 für die vorliegende Frage nicht die geringste Beweis-kraft beizumessen ist. Im Uebrigen trifft Pauli das Richtige, wenn er sagt, 4 ' dass vielleicht die Stadt Schwe-rin dem Namen des Geschlechts von Schwerin den Ursprung gegeben habe; nur waren ihm die betr. Ur-kunden nicht bekannt, um erkennen zu können, wie der eine Name aus dem andern hervorgegangen ist,und deshalb gerieth er auf die falsche Bahn, die heutigen Schwerine mit den alten Grafen von Schwerin,welche ebenfalls ihren Namen von dem Ort Schwerin herleiteten, als stammverwandt anzunehmen.
Dass der Name des Geschlechts von Schwerin schon von dem Anfange des 13. Jahrhunderts an mitdem Vorwort „de" = „von" erscheint, beweist, dass er von einem Ortsnamen Schwerin entlehnt wordenist, und es kann nur in Frage kommen, in welchem Sinne diese Entlehnung stattgefunden hat: ob voneinem Gute oder Dorfe, welches im Besitz der Familie gewesen ist, ob von einem Orte, in welchem die-selbe, ohne dort begütert zu sein, nur ansässig war, oder ob aus irgend einer anderen Beziehung zu einerOrtschaft des Namens Schwerin.
Der Oerter Schwerin gab es in Meklenburg, wo wir dem Geschlecht zuerst begegnen, schon im13. Jahrhundert mehrere; der bekannteste unter ihnen war die Stadt und Veste Schwerin, welche auch
1) Urkunden-Buch II. 671. 2) Leben grosser Helden Th. 7 S. 164 ff. — 3) U. B. II. 672. — 4) a. a. 0. S. 162.