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Zeitdauer des Aufenthaltes der am Ende des Anzahl der Insassen auf
Jahres in der Anstalt Zurückbleibenden. unbestimmte Zeit.
188(5 1890
^393 ~~% 1080^ ~°/o
Seit einem Jahre waren in der Anstalt . . . 290 41,9 547 50,6
Seit 1 bis 2 Jahren.......... 213 30,7 328 30,4
„ 2 „ 3 , ........... 103 14,9 126 11,6
„ 3 „ 4 „ ......... 62 8,9 47 4,4
. 4 „ 5 „ .......... 20 2,9 29 2,7
Über 5 Jahre............ 5 0,7 3 0,3
Um darzuthun, Areichen Einfluss die specielle Behandlungs-weise. Kost. Körperübung u. s. w. auf die Insassen ausüben kann,deren physischer und moralischer Zustand ein geradezu jämmerlicherwar, führt Winter die im Jahre 1886 vom Anstaltsarzt an zwölfenderselben vorgenommenen Beobachtungen an. die wirklich als sehrschön bezeichnet werden können, da er zeigt, wie diese Geschöpfean Statur. Gewicht. Brustumfang und Atmungsweite zunahmen.
Das ist alles sehr schön.
Aber wir fragen uns. was 6 oder auch 12 Messungen beweisenkönnen, wo es sich um 2 bis 3000 Insassen handelt, und was kanndie Zunahme an Gewicht. Statur und Brustweite, die bei 3 von 6vom natürlichen Wachstum und der guten Nahrung herrühren, fürdie moralische Einkehr und Besserung der betreffenden beweisen?— Dass minderjährige Verbrecher wachsen und schnell wachsen,das ist nichts Neues, das ist sogar eine allgemein anerkannte That-sache (mala erba cresce — Unkraut wächst schnell).
Ähnliches gilt von der moralischen Besserung, die wir auchnicht in dem Umfange annehmen können, wie sie uns die schönenTräume der Philanthropen bezeugen wollen, die. wenn sie auch nochso gut gemeint sind, eben doch auf Irrtum beruhen.
Ich schliesse: Niemand kann ein wärmerer Anhänger solcherBeformen sein als ich. da hier meine Eigenliebe und die Leiden-schaft für meine Theorien ins Spiel kommt; und ferner müssenindividuales somatisches Studium jedes einzelnen Verbrechers, undnicht nur theorethische. sondern auch praktische und individuali-sierte Ausbildung hin und wieder sogar bei geborenen Verbrecherneinige Resultate erzielen; besonders aber muss die ganze Beschäftigungs-weise und die geregelte Versorgung nach ihrem Austritt nur ver-brecherisch beanlagte (criminaloide) Individuen vorhindern, sichwieder gegen das Eigentum zu vergehen.
Doch glaube ich — wenigstens beim geborenen Verbrecher —nicht, dass die Sache von Dauer sei. Wenn ich sehe, dass 49 °/ 0keinen moralischen Sinn besitzen, dass 12 °/ 0 das Elternhaus vorihrem 14. Jahre verlassen, oder ebensoviel von epileptischen Eltern