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3) Angenommen, eine Krankheitsursache wirke gleichmässig aufdas ganze Nervensystem, so leiden immer die höchsten Centren amleichtesten darunter, weil sie von differenzierterer, kompliziertererund empfindlicherer Struktur sind und sich in späterer Zeit ent-wickelt haben. Die höchsten Centren sind um so leichter erregbar,einen je höheren Grad sie auf der Stufenleiter der Entwicklungeinnehmen.
Aus diesen drei Hauptsätzen leitete er die folgenden Folge-sätze ab:
"Wenn eine auf das .Nervensystem einwirkende Krankheits-ursache vor allem die Thätigkeit der höchsten Centren hemmt(Satz 3). so muss sie zugleich die dirigierende Thätigkeit mindernoder hemmen, die diese auf die andern Centren normalerweiseausüben, welch letztere nun leicht unabhängig und automatisch aufden kleinsten auf sie einwirkenden Reiz reagieren.
Nun sind beim echten Verbrecher wie beim Epileptiker diehöchsten Centren — durch Einwirkung einer meist ererbten oderangeborenen Krankheitsursache — alteriert. und dadurch ist dieHemmungswirkung herabgemindert, die sie auf die ihnen unter-geordneten Centren ausüben. Während aber bei Epilepsie dieReizbarkeit der untergeordneten Centren erhöht ist. so zeigen sichdiese beim Verbrecher dagegen nicht aussergeAvöhnlich erregbar.Und während sie bei Epilepsie infolge ihrer grossen Reizbarkeitungehörige Wirkungen hervorrufen — sei es auf motorischem Ge-biet als motorische Epilepsie. — oder auf sensorischem als sen-sorische oder psychische Epilepsie. — oder in jenen Centren. dieRoncoroni als subprimäre bezeichnet (die dem Lesen. Schreiben.Sprechen, speciellen coordinierten Bewegungen, impulsiven Hand-lungen u. s. w. vorstehenden Centren) —. so lassen sich beimVerbrecher diese den oberen untergeordneten Centren nicht zu un-gehöriger Thätigkeit hinreissen. weil der krankhafte Zustand ent-weder nur einen geringen Grad erreicht hat. oder weil er dieHemmungswirkungen der oberen Centren nicht bis zu dem Gradeherabmindern konnte, der den untergeordneten ein automatischesReagieren ermöglichen Avürde, oder weil schliesslich ihre krank-hafte Reizbarkeit nicht genügend gesteigert wurde, um ihrer Energieeine ungehörige Richtung zu geben.
Es besteht demnach zwischen Epilepsie und Verbrechen nurein gradueller Unterschied: die Epilepsie bezeichnet einen schwerenGrad derselben Erscheinung, die im Verbrechen graduell leichterauftritt, und zwar um so leichter, je weniger es sich um angeborenes.je mehr es sich um occasionelles Verbrechertum handelt.
Bei beiden aber ruht die Grundthatsache in einer Herab-minderung der regelnden Thätigkeit der oberen Centren. Der