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F. W. Schmidt's hinterlassene Forschungen über noch vorhandene Reste von den Militairstrassen, Befestigungen, Aquäducten etc. der Römer in den Rheinlanden
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folgt. Hier verlHsst die Römerstrasse die gegenwärtige nach

Niederzerf, wendet sich auf der Höhe fort um den Benralher

Weiher, und trifft wieder in jene Strasse hei dem Wegweiser,

wo der Weg nach Merzig von ihm abgeht. Von hier führt

die Strasse nach Niederzerf auf der Römersfrasse bis an

dieses Dorf, wo die letztere am westlichen Ende desselben

über den Zerfer Bach ging, sich steil über die Höhe wendet,

die neue Chaussee nach Weisskirchen schneidet, östlich von

derselben in der Richtung des alten Weges über den bei

Frommersbach in die Ruwer fallenden Bach führt und an

der rechten Seite desselben auf den Hauptrücken des Hoh-

waldes hinaufführt. An dem südlichen Abhänge des Hoh-

waldes ist die neue Chaussee grossentheils auf die Römer-

slrasse gelegt, und hier befinden sich auf beiden Seiten

derselben die Ueberreste eines grossen römischen massiven^.

Gebäudes, wahrscheinlich eines kaiserlichen Postö*j|ses ,{Mu-

tatio). Von diesen Ruinen geht die römische Strjpse gegen -J

400 Schritt westlich von Weisskirchen vorbei," und wendet

sich oberhalb Theilen in der Richtung der gegenwärtigen s "~

Chaussee gegen Wadern. Eine halbe Stunde westlich von

diesem Orte verlässt sie die genannte Chaussee und wendet

sich östlich von Noswendel gegen die Prims, über welche x 1 *^

sie bald unterhalb der Mündung des Wadrillbaches geführt

hat. Ueberreste einer Brücke sind hier nicht mehr vorhanden.

Auf der linken Seite der Prims führt sie die Höhe hinauf,

über den Deusterhof, nach Ueherroth, nach Roth und südlich

an Hasborn vorbei nach dem römischen Kastell auf der

Kuppe des Schauenberge s bei Tholey 191 ).

Auf diesem hohen Berge, der eine ausserordentlich weiteAussicht gestattet, befinden sich noch drei halbkreisförmige,wohl erhaltene Erdwälle, welche sich terrassenförmig hintereinander erheben, und die obere Fläche des Berges bis zu

191) Vgl. Jahrb. H. X. S. 13 ff.