Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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Kopjvnd jhede Acta vnnd Gerichtshandlung zwischen bemelten par-theien so fur euch als Richtern erster jnstantien geübt vnd ergan-gen, in glaubwirdiger form vnd schein herauß gebet, vnd an vn-serm Gericht vberlieberen lasset / Vorbeheltlich doch euch vnd ei-nem jheden derhalb zimblicher belhonung. Dieweill auch in han-gender Appellation sachen nichts soll attentirt oder innouirtwerden / So gebieten wir euch bey vermeidung obbestimpter pe-nen / das jhr / dieweill diese sach fur vns vngecussert hanget / stilstehet / vnd zu nachtheil dieser appellation sachen vnd parthien nichtshandlet oder furnemet / einicher gestalt. Dan wo ihr daruber et-was handlen, oder euch vngehorsam erzeigen wurden, das alleswerden wir wederruffen vnd abthun / vnnd dasselbig in seinen vo-rigen standt stellen / auch auff eweren vngehorsam gegen euch zuaußfuerung obbestimpter penen procedieren / wie sich das nach seiner ordnung heischt vnd gebuert. Datum rc.Form einer Citation die Gerichtsköstenzu taxiren.Ir N. laden vnnd heischen euch B. vff N. tagvor vns alhiezu erscheinen / zu sehen vnd zu hö-ren/ die Gerichtskösten in sachen zwischen eucheins / vnd A. andertheils vffgelauffen / zu taxi-ren / rechnen vnd zu messigen / auch daruff fer-ner geburliche volnziehung gesprochener vrtheil ergehen zu lassen.Darnach wisset jhr euch zu richten / rc.Form