Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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Forma appellationis von Beiurtheilen / welchein allwege schrifftlich ge-schehen soll.Rsamer rc. N. Als vermeinter Richter in sachen zwischen N. an einem vnd N. am anderntheill in Rechtengeübt / erscheindt der gnante N. oder sein Anwaldt /vnd sagt mit geburlicher reuerentz / Als jr euch in ver-meintem Beiurtheill für einen begwemen Richter dersachen /Nota: Hic poterunt aliae formae siue grauamina dictae interlocutoriaenarrari.Inhalt desselben mit mehr worten verlaut / erkent haben / dassolich vemeint Beyurtheill, vnnd was darin begriffen, nichtichgewesen, von vnwirden, vnnd ob es gleich ein Beyurtheill genentwerden kundte (das er nicht glaubt) so sey es doch vngerecht /auß nachfolgenden vnnd anderen vrsachen rc.Hic explicentur nullitatis, etiam iniquitatisgrauamina.On solicher vnd anderer vrsachen wegen so er imRechten ferner anzeigen mag / berufft vnnd appellirt er von demselben, als nichtigem vnd vermeintem Beiurtheill mit disser schrifft / fur vnd an N.vnd einem jeden bequemlichen Richter / dahin so-liche nichtigkeit vn appellation von Rechtswegen zuthun sein sol /fleissig / fleissiger vnd allerfleissigst / zum ersten / andern v dritten /begerendt apostell oder scheidtsbrieff, vnnd vrkundt der ergangenhandlungen zu geben / vnd protestirt / das er diese appellation cor-rigieren / meren / minderen / oder ein andere inlegen / vnd die appel-lation vollenzehen möge / vnderwirfft sich vnnd die jme anhangen