Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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in des vorgnanten N. vnd eines jheden beqwemlichen Richtersschirm / Alles wie gewonheit vnd Recht ist / rc.Form appellation von Endturtheilen.Iese form kan man mutatis mutandis / nach anzeigfürgesatzter form vngeuerlich stellen / oder aber inmassen wie folgt / daruon der inganck so vff die person des Notarien gestalt sein soll / so ghar gemeinvnd breuchlich ist, das er kheiner berichtung not-kürfftig.Nachdem vnder vielen trefflichen gutthaten / hilffen vnd mittelen / so zu erhaltung eins bestendigen vnd rechtmessigen wesens aller dinge / auch zu abtreibung vnbilliger beschwerden vn gewalts /hin vnd wider in Pabstlichen / vnd in Keyserlichen Rechten verse-hen / die appellation vnnd beruffung (dardurch wir vns gegen dievnbilligkeit / beschwerden vnd schedlichen nachtheil so zu zeiten vnschuldiglich vnd wider Recht vns begegnen vnd zugefügt werden /uffhalten moͤgen) nicht ohne grosse vrsach / sonder als ein furtref-fentlicher vnd hoichnotwendiger trost / in allen geistlichen vnndweltlichen / der natur vnd beschriebenen Rechten / heilsamlich vwoll herbracht / bestettigt vnd zugelassen / allen den jhenigen so wider Recht vnnd billigkheit / durch vnrechtmessige erkantnuß einsRichters beſchwerdt / ꝛc.Vnd dan offentlich whar / in den Gerichtsacten vnd handlungso zwischen N. Appellanten / vor N. erwiesen / das rc.Hie