Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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cxcvForm einer ladung / zu sehen vnd hören / das derCleger in die streitige gueter ex primo Decretooder auß der erster erkantnuß ingeſatzt werde.Ch N. Richter oder Scholtiß / rcLassen dich N. zu N.hiemit wissen / als nach der dritter wider dich vßgangner Ladung, an jtzternantem Gericht N. erschienenist / vnd deinen vngehorsam beclagt / auch ferner wi-der dich seine clagt schrifftlich eingelegt / v gebetten /nachdem du nu zum drittenmall gerichtlich geladen / vnd doch zuallen malen vngehorsam außbleben, jnen in die streitige gueterex primo Decreto einzusetzen / vn daruff ladung zuerkennen / Darumblade vnd heisch ich dich nochmals vnnd zum vberfluß Peremptorie /das du vff N. tag alhie fur Gericht erscheinest / vff die ingelegteclag / wie du hierneben verschlossen zu finden / antwort gebest / odersehest vnd hörest / jnen den Cleger in die streitige gueter ex primo decreto / das ist auß der erster erkantnuß inzusetzen / oder bestendigevrsachen fürwendest / warumb sollichs nit geschehen sol. Dan duthuest das oder nicht / wirdt nit destoweniger ꝛc.Form einer Ladung / zu sehen vnd zu hören / denCleger in die streitige gueter auß der zwei-ter erkandtnus einzusetzen.Ch N. Richter oder Scholthiß / ꝛc Laß dich N. hie-mit wissen / das heut dato vor mir gerichtlich erschienenist N. vn gebettē / dweil vergangner zeit er in deine gueter N. vnd N. durch dein vngehorsam ex primo Decretodas ist / auß der erster erkantnuß / ingesetzt ist / vnd aberdarnach jar vnd tag vmbgangen / das du noch nit erschienen / vnddeinē vngehorsam purgirt / deshalben jnen in die streitige gueterex secundoR ij