cxcjtheien an vnß veranlast vnd Compromittirt, vermög eines son-derlichen derwegen auffgerichten Compromiß vnnd anlaß / wievon wort zu wort hernach folgt:Wir N. Cleger eins, ꝛc. Demnach bekennen wir N. N. vnndN. obgemelt, das wir zwischen furgerurten streitigen Parthei-en / nach allem furbrachten bericht / vnd vleissiger erwegung des-selbigen / in bestimpten gebrechen vnserm besten vernunfft vnd verstande nach / folgenden spruch vnd erklerung gethan vnd erkandthaben / Nemlich rc.Form eines Vidimus.N dem Namen Gottes Amen. Kundt vnd zuwissensey jhedermenniglich / den diß vnser offen Vidimus /Transsumpt vnd Exemplar furkompt / Das vnsRheut dato N. einen brieff von N. gegeben / vff perga-men geschreben, vnnd mit seinem in PergamenenPresselen anhangendem, vnd in N. (gronem, gelen oder Roten)wachs getrucktem Siegell / besiegelt / vberantworten vnd zustellelassen / der van worten zu worten laut wie hernach folgt:Ich etc. Inseratur totus tenor / Vnd hat darauff bey vns vleissigthun ansuechen / Deweill ihme solliches brieffs anderer orter notturfftig, vnd geferlich were, auch villeicht dem brieue schedtlichsein möchte, den dahin füren zulassen, Das wir darumb densel-ben Vidimiren vnd Transsumiren / vnd ihme dauon ein offentlichglaubwirdig Vidimus / Exemplar vnd Transsumpt / dem in vndausserhalb Rechtens glauben zu geben sey / machen vnd mitthei-len lassen wolten / Derhalben wir zu furderung der warheit / vndseinen sachen vnd obligen zu guet, den vorinserirten Originallbrieff an vnd fur vns genommen, mit allem vleiß besichtiget, ge-lesen, vnd gegen dissem vnserm Vidimus vnd Transsumpt seinesinhalts vleissiglich auscultieren, vnd widerumb lesen haben las-sen / Vnd so wir dan denselben brieff van worten zu worten oben-geschriebens inhalts, gleiches vnnd eindrechtigen lauts, auch
Druckschrift
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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