clxxxvijvmb die gantze sach wa not, zu qwitieren, vonn Bey vnd Endt-urtheill zu Appellieren, Apostell vnd Vrtheill brieff, oder andereglaubliche vrkunden zu erfordern / vnd sonst alles anders hierinhandlen, thun vnd lassen, als ich selbst gegenwertig thuen solteoder möchte, Deßgleiche ein oder mehr Anwaldt an seine stat zustellen / vnd dieselbe wider an sich zu nemen / so offt ihme geliebenwurde. Ich gereden auch vnd verheischen hiemit bey waren gu-ten trewen, was gedachter N. oder sein vndersetzter Anwalt hierin handlen, thun oder lassen wurde, sollichs steet, geneem vnd ve-stiglich zuhalten / sie von aller beschwerden zu entheben / vnd gentzlich schadtloß zu halten, bey verpfendung aller meiner hab vnndgueter / gereidt vnd vngereidt / die ich jtzt hab / oder künftig bekommen mag. Ob auch derselb N. oder seine substituirten hierinneneinichs mherers oder volligers gewaldts notturfftig weren / denselben gewaldt will ich jnen sambt vnd sonder / ohn allen mangelvnd gebrechen hiemit auch gentzlich vnd volkommentlich gegebenhaben. Alles zu gewin, verlust vnd allem Rechten, vnd ohn allegeuerdt. Des zu wharer vrkundt / ꝛc.Form eines gewaldts zu Latin genandt Actorium / sodie Vormunder von wegen jhrer Pfleg-kinder geben.O Jeser formen inganck / erzellung der geschicht vndsachen/ darumb die rechtfertigung sich erhaltenthut / mit ernennung der Partheien namen / auchihnen gegebenen gewaldts / kann etlicher massen /mutatis mutandis geschehen / wie in der form desgemeinen gewaldts vermeldet, vnnd doch zu endt mit dieser zu-ſatzung:Vnd damit diß vnser Actorium vnd Constitution nach Ord-nung vnd außweisung der Rechten destobestendiger sey / So bit-ten wir, das jhr Herr Richter, ewer ordentlich Decret, souil vonnöten sein will, vber diß Actorium interponieren wollen, habenO iiijauch
Druckschrift
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
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