Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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eixiijschwerde der obermessigkeit / vnnd sunst rechtmessige exceptionvnd inrede durch die beschwerte parthei furgewant / vnd nicht angenomen / so mag daruon appellirt werden / wie auch / so der Richter sich weithers dann der execution vnderziehen, oder in vollen-tziehung derselbiger ettwas betrieglicher weiß furnemen wolte.Van neuwerungen oderattentaten.Cap. xxxij.N hangender appellation sall khein neuwerung (soman zu Latin Attentata nent) fürgenomen werden.Darumb so einer van einem Endturtheil appellirt /wes alßdann nach gethaner appellation / oder furder appellation, doch alsbaldt nach dem Endtur-theill, van neuwerung oder attentierung in der sachen furgeno-men vnd beschehen / solichs wirdt genandt Attentata / vnd sall alsein vnbefuegte that vnd eigens fürnemen / fur allen dingen / auchche vnd zuuor die appellation erledigt / vffgehaben vnd abgeschaftwerden.Wa aber von einem behurtheill mutwillich freuentlich / vnndohn erhebliche beschwerden appellirt, vnnd vnuerhindert solicherfreuentlicher Appellation / in Recht billich gehandelt vnd vortgefaren wurde / dasselbig sall für khein neuwerung gehalten / nochabgeschafft werden, sonder bey krefften bleiben, so lang biß wirals der Oberherr erkandt, das woll appellirt, vnnd vbell geur-theilt sey.O iiij Van