Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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xcijnach solicher gewonheit, sonder nach des Reichs geschrebenRechten / in solichen fellen zu vrtheilen vnd zu richten.Außzug der Keyserl. Constitution vnnd satzung /wie Brüder oder Schwester kinder jhres Vat-ters Bruder oder Schwester verlassen erbschafftvnder sich theilen sollen / in dem jarr tausentfunffhondert vnd neun vnd zwentzigvff dem Reichstage zu Speiraußgangen.Cap. lxxxvj. bißher durch die Rechtsgelerten in zweiffelgetzogen ist, ob eins verstorbnen Bruder oderschwester kinder / desselben jres vatter oder mutter Bruder oder Schwester nachgelassene erb-schafft vnder sich in die heupter / oder in die stämtheilen sollen, vnnd darumb in solichem zweiffel vnder vnsernvnd des heiligen Reichs vnderthanen ettwann vill jrrung / widerwertigkeit vnnd rechtfertigung / zu derselben vnderthanennicht geringem nachtheill vnnd schaden erwachssen/ das wirdemnach / als Römischer Keiser / gemeinem nutz zu gut / soli-chen zanck / zukunfftige rechtfertigung / vnd darauß fliessendenvnradt zu fürkhommen / darinn gnediglich gesehen / vnd mitvnser vnd des heiligen Reichs Churfürsten / Fürsten vn Stendzeitigem vorgehendem radt gesetzt vnd geordnet habẽ / als wirauch van Römischer Keyserl. macht hiemit wissentlich in ob-berurtem fall ordnen vnd setzen / also: Wenn einer vntestirt ab-stirbt / vnd nach jhm kein bruder oder schwester / sonder seinerbrüder oder schwester kinder in vngleicher zall verleest / das alßdan dieselben seins broder oder schwester kinder in die heupter /vnd nicht in die stämmn / erben, vnd dem verstorbenen jhrer vatter oder mutter brüder oder schwester dermaß zu succedierenzugelassen werden sollen. Vnd damit auch weiter jrrung vndgericht-