Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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lxxixdem laster beleidigter Maiestät / oder Ketzerey / in welchen sie beide sich gegen einander verklagen vnnd beschuldigen mögen.Zum andern / So das kindt seine vatter mit gift beschedigt /oder zu beschedigen vnderstanden hette / vmb jhnen darmit vandem leben zum todt zu bringen: Oder aber der vatter solichs wider sein kindt fürgenomen / oder zuthun vnderstanden.Zum dritten / So das kindt vnderstande hette / sich wissent-lich zu vermisschen oder zubeschlaffen die Stiffmutter / seinesleiblichen vatters eheliche haußfraw: Oder aber der vatter sichwissentlich vermischt / vnnd leiblich zuschicken hette mit seinesThons ehe weib.Zum vierten, So der Shon verkheret vnnd verhindert denvatter, Oder aber der vatter den Shon sein Testament zu ma-chen/ oder geschefft zuthun/ in solichen gueteren/ die er zu ver-schaffen vnd zu vergeben hatt.Zum funfften / So die kinder weigeren oder versaumen demvatter narung zu geben / oder notturfftig artzney mitzutheilen /oder so der vatter sinloß vnd vnuernunfftig ist / vnd alßdan durchdie freunde, oder andere frembde personen dieselbige kinder er-sucht worden/ vmb soliche narung/ artznei/ vnd vnderhaltungihrem vatter mitzutheilen / vnd sie das daruber veracht hetten /so soll ihnen als vngetrauwen kindern / die vatterliche erbtschafftentnomen werden / vnd dieselbige den verwandten freunden,oder frembden personen / die soliche vnderhaltung gethan / fol-gen. Vnnd soll hinwiderumb auch in dem gleicheit gehaltenwerden / da der vatter seinen Shon der sinloß vnd vnuernunfftig ist / mit notturfftiger vnderhaltung / artznei vnd anders nitversehen noch versorgen wurde, das er dardurch enterbt wer-den kundte.Zum sechsten / So die Shöne sich nicht wollen verpflichtenG iiijPes C.nochE