nachda
lxvsitzlich herbracht / Item das solich gut den preschribierendenöffentlich zugestalt / vnnd die zeit / wie obgemelt / vnd ohn recht-meſſige bekronung verlauffen ſey.Vnd nachdem die verjärung offtermall in Recht nutzlich ge-braucht / gleichwoll aber van jhederman nicht gleich verstandenwirdet / so seindt ettliche felle / darin khein verjärung statt hat /zu güter vnderrichtung außgezogen / wie folgt / Nemlich / Wi-der die heilsame Christliche Ordnung / zucht vnd ehr.Wider Statrecht.Billiche gehorsamheit, so die vnderthanen ihren Obern zuertzeigen schuldig.Ein soliche Ehe / die wider Recht vnd billigkeit angenomen.Item Acker vnd andere platzen zu gemeinen nutz gehörigDergleichen die grenitz vñ eusserste ort eines Stiffts / Pfarkirchen oder Fürstenthumbs.In gemeine offenbare Landtſtraß.Item alle ding so nicht besitzlich / oder mit vnrechtmessigenTitell / als diebstall / raub / vnd anders / besessen.Item die in arrest vnnd khommer ligen / vnnd damit ver-hafft sein.Eines Pupillen / Weisen oder vnmündigen gueter.Jn hylichs güt / welchs vmb der ehe willen sonderlich gefreietist / ausserhalb da der man sich zu verderben zeitlich gestalt, vnddie Fraw in dem seumig oder nachliessig erfonden wurde.Jn solich gut / so einem kindt zugehört / vnd durch den vattervereuſſert wirdet.F iij Item