lxiiijDa nu auch der beklagter soliche Außzug nach beuestigungdes Kriegs furwenden vnd beweisen wurde/ sal er dardurch derklag erledigt werden.Van der Prescription oder verjärung / vndin was fellen die khein statt hatCap. lx.Es hieroben vermeldet / das die anforderungenso etwan zur vnzeit / oder vbermessiglich gesche-hen / in Recht verbotten / Also werden auch etli-che sachen entnomen durch die Prescription oderQverjärung / welche zweyerley art vnd natur ist /die eine wirdt genant verjärung oder Prescription longi tempo-ris / oder einer langer zeit / Wie da ist / so einer vnder den gegen-würtigen ein gut zehen jar / oder aber vnder den abwesenden /zwentzig jar mit gutem glauben vnd Titell besitzlich herbrachtder mag / so er vmb dasselbig gut rechtstendich gemacht / der ver-järung gebrauchen / Die ander aber verjärung wirdt in Lati-nischer sprachen longissimi temporis / das ist den aller lengsten odergroesten zeit / als van dreissig oder veirtzig jaren / genannt / Welche gegen einen jheden, was wesens oder standts er auch seyfürgewandt vnd gebraucht werden mag. Doch hat in sachenndie Kirchen vnd dero gueter belangendt / allein die verjärungder veirtzig jaren stat, vnd wider die höchste vnd erste Kirch zuRhom, allein van hondert jaren.Es gehoren aber zu einer rechtmessigen Prescription vnndverjärung der lange zeit wie obgemelt / funff wesentlicher stuck:Nemlich / einn vffrechtiger guter glaub / auch from gewissenn /Item ein zuleissiger billiger Titell / Jtem das khein lasterlichebösheit in besitz des dings / so prescribirt werden soll / erfondenwerde, als das durch raub, deibstal, oder dergleichen ichtwes be-sitzlich
Druckschrift
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
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