Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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xlvijnig so ihnen nachfolgender eidt vfflegt / zu vollnbringen. Dochsollen die vormunder so die eltern ihren kinderen verordnen /dem alten brauch nach / mit solichem eyde nit beladen werden.Eidt der vormünder.Cap. xlvij.Ch N. schwere vnd gelobe zu Gott, das ich N. derenvormünder ich verordent bin / person vnnd gueterengetrewlich vnnd erbarlich will fürsein / jhr personvnd güter vertretten vnd verwaren / die guter in mei-nen nutz nicht kheren oder wenden / darüber ein recht-messig Inuentarium vffrichten lassen / sie in vnd ausserhalb desRechten trewlich beschirmen / was jhnen gutt vnd nutzlich ist /thun vnd handlen / was jhnen vnnutz vnd schedlich ist / vermei-den vnd verhuten / jhre ligende güter / zinse vn renthen ohn Richterliche erkandtnuß vnnd Decret nicht vereusseren, verpendenoder beschweren / vnd so gemelte vnmundige kinder zu jhrem ge-bürlichen alter khommen / oder wa es darzwischen nötig odernützlich sein wurde / vff erforderung des Gerichts / gebürliche rechenschafft thun / vnnd vann meiner verwaltung rede vnnd antwort geben / mit vollkhomner vberlieberung alles des so der vormünderschafft halber zu meinen handen khommen / vnnd obge-dachten meinen Pflegkindern zustehen wurde / vn̄ ich jnen schul-dig / vnd sunst alles das thun vnd lassen / das einem getreuwenvormünder eigt vnd zustehet. Alles bei verpendung vnd verplichtung meiner hab vn güter / on all geferde / als mir Gott helff / ꝛc.Van Curatoren.Cap. xlviij.Jewoll nach Ordnung der Rechten, die vormünderschafft der vnmündiger Söne zu viertzehen jaren / vnd der Döchter zu zwelff jarensich endet / dieweil aber dannoch soliche jungeperso-