Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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xlijHerwiderumb mag der kleger an dem beklagten oder seinemMombar begeren ihme sicherheit zuthun / dem Rechten außzu-warten, vnd das jhenig so er gegen jhnen mit Recht erhaltenwurde, zu entrichten, welche begerte versicherung der beklagt,oder sein Anwaldt alsdann zuthun schuldig ist.Wan aber der kleger, oder der beklagter, vnder dem gerichts-zwangek da die sach anhengig gemacht / mit ligenden gueterengnugsamlich beguedet, also das soliche gueter besser, oder zumwenigsten so gut weren / als die heuptsach sich ertragen kan / deßfals ist er bestimpte Caution zuthun nicht schuldig.Wie vnzeitliche oder vbermessige forde-rung abgestallt werden soll.Cap. xlv.S werden durch der parthien einfaltigen vnuer-stand / oder auch freuell vnd muthwillen / etwa villanforderungen vnd verklagungen in Recht vnzeit-lich oder vbermessiglich ingefürt / derwegen Richtervnd Scheffen in zulassung oder verwerffung soli-cher anforderungen / gebürliche vnd billiche bescheidenheit hal-ten müssen.Dann so ihemant den andern vmb schuldt / zinß / hindersten,dige pacht vnd anders, in Recht verklagt vnd furnimpt, ehe vnzuuor der Antworter ihme dem ankleger das ihenig so er for-dert, zu betzalen vnd außzurichten schuldig, Sosoll der klegerdem Antworter nit allein sein erlitten gerichts kosten vnd scha-den / auff messigung Richters vnd Scheffen zuentrichten / son-der auch vber solichs schuldich vn verfallen sein / dem beklagten sovill zeit der betzalung halber zugeben / als er jnen fur der zeit oderzill geburender betzalung, vnbillich vnd vntzeitlich furgenomenhat, Es were dan sach, das der Antworter mitlerweill, vnd ehe