Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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xxxijvnderscheidlich angezeigt / vnnd bey irem geschworen leibli theneidt bewert / Daruff / folgens billiche meessigung geschehen sol)berdampt / oder dieselbige auß bewegenden vrsachen gegen ein-ander vergleichet vnd compensirt werden sollen.Van execution vnd vollentzie-hung der Vrtheill.Cap. xxxiij.Ann Vrtheill außgesprochen / vnnd daruannicht appellirt / oder wa gleich daruan appel-lirt / vnnd die appellation auß rechtmessigenSvrsachen nit zugelassen / oder aber verlossehenvnnd desert worden / soll dasselbig vff ansü-chen der gewynnender parthej durch die Amptleuth jedes ortsnachfolgender maß vollnstreckt werden: Nemlich in bewegli-chen oder vnbeweglichen guetern / soll dem verlierenden theillernstlich gebotten werden / soliche ligende oder bewegliche gůterin einer benanter zeit dem kleger zuzustellen vnnd, inzuantwor-ten. Wa dan soliche einanwortung vn zustellung nit geschehe /so sal der Amptmann der ort die vollnstreckung thun, vnndder gewinnender parthien die zuerkante güter wircklich zustel-len lassen.Wa aber die vollnstreckung in personlichen sachen / des bekla-ten person furnemlich belangent / als vmb gelehent gelt / schult /schaden / oder dergleichen sachen geschehen soll / Souern danndas jenig darin der beklagter verdampt / furhanden / sol die vol-lenstreckung darin geschehen: Wa nicht / vnnd nach gestalt dersachen die vollnstreckung inn andern seinen gueteren geschehenmueste / alßdann soll man zum ersten die farende hab / vnd so dieselbige nicht darann reichen wurde / die ligende güter / vnd zumlesten des beklagten schuldner / die der schuldt gestendig / pendenoder angreiffen. Es sol aber in der pendung vnd vollnstreckungdiese