Register.exxiijgeschehenVatter so ein Christ / mag seinennShonn so ein Ketzer ist enterben Vermutungen wie weit die beweisenmogenlxxxVernaherung sueche inn (Beschud-Verbott / zuschlag oder khommer derden)streitigen guter / auch entsetzung derVerpflichtung oder burgschafft derselbenShone fur ihre Eltern / vnd hinwi-Verklagung einer grosser vnthat / diederumb der Elltern für jhre Shöneleib vnd leben antrifft / geburt demkindt gegen den Vatter / oder auchVerschreibungen so ein hoher summadem Vatter gegen das Kindtgelts begreiffen als außgegeben o-lxxviiicxixder empfangenVerbrennung der Pachtgueter / alsVerschreibungen so ander muntz oderhauß vnd scheurengeldt melden alß außgegeben vnndVergeben oder beschedigen mit gifft /empfangenso das kind solichs an dem Vatter /Versiegelung wie durch die Schef-oder der Vatter an dem kinde vn-fen zuthunlxxixderstandenVersicherung oder caution / von wel-Verfrischung / restitution oder ergen-chen Personen / vnd in was sachentzung wie / durch wen / vnd auß waßzunemenvrsachen / auch in was fellen nachVerheirathen ohne der Eltern wissendem Vrtheill bestendiglich gesche-lxxxvnd willenlxxiiihen konneVertrege vnd anlaſſungen ſo willkur-Verdencken vber die Gerichtsperso-nen / derwegen sie recusirt werdenVertrege vnd endtscheidt so durch beixxxixmochtender seidts freünde / oder sonst ohneVerkauff eines guetds tzweien oderCompromiß auffgericht / sollen ge-mehrhalten vnnd vollentzogen werdenVerkauff / enteusserung vnd alienationder elterlichen Vatterlichen vnndVertrege vnnd Anlaß so nechtlicheranerstorbenen Erbschafften ist denweill in drunckenschafft / vnd vnor-Geistlichen verbotten / Doch mo-dentlicher weiß / auch mit fursetzli-gen sie in ihren nöten mit furwissenchem vberentzigem bedroch auffge-der Landtfürstlicher Obrigkeit dar-richt / sollen nichtig vnd von vnwer-uon etwas verkauffenden seinVerkauff erb vnnd erbtzal sollen dreiVertzig der TöchterSontag nacheinander außgeruf-Vertzig vnnd außganck der gueter sofen werdenverkaufft werden / allein vor demVerkauff der künfftigen erbfell durchGericht darunden sie gelegen vnddie Vnmundigen ist vntuglichdinckpflichtig / zuthuncxviVertzinssen gelehents gelts zu etlichenVerkauff / verwechselung / vereussezeitenn / alls zu der Franckfurterrung oder zertheilung der ErbcxixMessen / oder sonstschafften vnnd guter darauß an-Vhrenckeln erbung oder succession andere zinß vnnd rhenten haben /statt jhrer abgangenen eltern lxxvißkhann zu nachtheill derselbigen nitVidimus
Druckschrift
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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