Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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Das anderSpolium / vnd das der entsetzter vor allendan ihme geliebt / aufzurichten nie-dingen widder zu restituiren / mitmandt zudringenlxxvjerstattung seines interesse / erlittenDurch Testament einem kindt oderkost vnd schädencxxvjEuckeln etwas fur auß zu machen /Spoliator mag den spolijrten ohne vorgeoder auch den vngerhatenen die vbri-hende restitution nit ins Recht zie-ge an sie vffgewendte costen abzu-ziehenlxxvijSpoliator soll die widergeltung zweifa-Testament zumachen in gueteren diecht thun / vnd dartzu der Obrigkeiteiner zuvergeben hat / wa der Shoncxxvjstraff verfallen seinden Vatter / oder der Vatter denSpruchs oder Laudi der Compromis-Shön verhindern wurde / mag ei-sarien oder scheidtsfreunde formner den andern enterben lxxixTheilung Brueder oder SchwesterStieffmutter / so ein kindt die zu be-kinder / shres Vatters Brueder o-schlaffen vnderstanden / mag solichder Schwester verlassener erbschaflxxixkindt enterbt werdenten / nach der Keyser. ConstitutionStommen im Rechten zu vertrettenTochter welche der Vatter fur xxv.Straff der Shöne vnd Töchter / diejharen verheirathen wollen / vnndsich ohne jrer Elter wissen vnd wil-sich daruber in ein vnkeusch lebenlxxxlen verheiratenbegebenn / mag enterbt werdenStamheuser vnd principall seeß dervon der Ritterschafft / wie es damit Töchter sollen mit jrem hylichs pfen-in erbtheilung zuhaltenning zufridden vnd abgeguet seinStathalters an den Manheusern be-cxxxijuelchTöchterverzigStadthalters der Lehen an den Man-Töchtern so von der Ritterschaft / wirtheusern gelubdedie Succeßion vnnd erbung der seideStatuten oder schrifftliche vrkundenvnnd beifelle nicht abgeschnitten /wie die außzubrengen / form excvii /wann nicht sonderlich darauff ver-zegenTauben im Rechten zuuertrettenVatter der mit seines Shons Ehe-Termin vnd Proceß ordentlich zuhal-weib sich vermischt / mach vonndemselben Shöne enterbt werdenlxxixTermin der betalung der erbzinß oderRhenten außligenden gutern sollenDergleichen so er seinen Shon der sincxxiiijgehalten werdenloß vnnd vnuernunftig ist / mit not-Testamenten / wie vnnd vber welcheturfftiger vnnderhaltung / artzneiguter die mogen auffgericht wer-vnnd anders nicht versorgen wur-lxxvilxxixTestament vnbilliger weiß / v andersVatter