Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Peter Gioan1the lading after goodento befforen (tho: Chrealsepen.Etby JanfinnetRegister.Leibzuchter oder Leibzuchterinne / solxxxjzur andern Ehe greiffen / sollen eincxxxiiManheuser ordnungInuentarium sampt den originall brie-Minderjhärigen vertrettung im Rechnen vnd siegelen vberliebern cixliiij.lxiij.Leibzuchter oder Leibzuchterinne inMinderjhärigen mogen die zukunff-was fellen sie vor innemung der gu-tige erbfhell ihrer eltern oder ver-ter versicherung thun sollencpwandten nit begeben / oder schuldtLeibzuchter oder Leibzuchterinne sol-darauff bekennen oder verschrei-len die gueter in gutem bow halten /bennvnd alle lest derselben tragen evMinderjhärigen wie Curator ad Litem /Leibzuchter oder Leibzuchterinne / wasoder zum Gerichtliche krieg zu ver-guter sie allein jhr lebenlanck gebrauordnenccviijchen / vnnd mit welchen sie ihres ge-fallens schaffen vnnd handlen mo-Leistung hat in gelehentem geldt oderNarren vertrettung im Rechtenschuldt / wa khein erbkauff auffge-richt / khein ſtattNaturliche kinder mogen von den El-Leibpachtungen erfordern schriftlichetern / wa ehelige kinder vorhanden /vrkunde oder verschreibungmit zimblicher niessung versehenLeuchnen oder bekennen in frembdenwerden / Ererben auch jre Mutter /sachen so einem nicht eigentlich be-souern die khein ehelige kinder hat /wust / alß mißbreuchig abgesteltnoch eine vom Adel ist lxxxvjNeuwerung oder Attentata in hangen-Litis Contestation oder beuestigung desder Appellation nicht furzunemenxxxiiijkriegs RechtensLosen halber ob zweiuell furfallen wurNoitgerichtcxiiijNotarien Ordnung vnnd beuelchLose kann durch den keuffer vff einclxxxiijsichere zeit verwilligt werden / vnndhat darumb das gemein sprichwortEin jhar loeß / alle jhar loeß / alleinObmann / vnnd so der fur dem enttli-in pfandtschaft stattLdeß kundigung stehet bey dem ver-chen spruch mit toedt abgehen wurkeuffer / vnd nicht bey dem keuffer /cvij.cixvnangesehen wie die gultverschrei-cxxvbung geſtalt ſePachtungPachtgueter vmbschlag durch vnbe-tzalungPachtgueter verwuestung bricht dieMann ist seiner eheliger haußfrau-pachtungwen Mann vnd MombarMancherlei kinder wie die erbenb iiij Pachgu-