Das andereinbringen wulteKlag oder forderung mit beuestigungdeß kriegs Rechtens / oder Litis Con-Jarpachtungen bedürffen kheiner vertestation einzubringen.schreibung / dan konnen mit gezeu-Khommer gegen frembdengen oder sonst erwiesen werdennKhommer / verbott oder zuschlag derstreitigen guter vnd entsetzung der-Jharpachtungen so daruber zettellnselbenvfgericht / sollen darnach gehaltencxxijwerdenJarpachtung sol nit langer als xxx. iar /Ladung wie die erlangt werden vnndzu funffzehen abzustehen / zugelas-cxxiijgeſchehen ſollsen werdenLadungs form / wann einer den khom-Jngefurte hab von pachtguetern iſtmer entsetzt / vnd sich zu Recht erbotdem Herrn fur den bedingten zinßten / aber doch zum ersten nit erschieverbonden / Derwegen der Pechtercxciiijvor gentzlicher betzalung dieselbigeLadungs form zu sehen vnd zuhören /cxxijnit außfueren magdas der kleger in die streitige guterInterrogatoria oder fragstuck so den Zeu-ex Primo Decreto / oder auß der ersterxxvijgen furzuhaltenerkandtnus ingesatzt werde cxcvinteresse so von wegen nit betzalung ge-Ladungs form zu sehen vnd zuhören /fordertden kleger in die streitige guter exSe-Inuentarium durch die Vormunder alß-cundo Decreto / oder auß der zweitterbaldt vfrichten zulassenerkandtnuß zuſetzenInuentarium der guter so die Leibzuchterciij. cv Landtsgebrauch / Priuilegien vnndbrauchengemeine beschriebene Rechten sol-len gelten / inn fellen daruber dieseRechtsordnung khein maß gibtcxxvjKauffen vnd verkauffen / vnd dersel-Laudum oder Spruchs der Compro-ben gewerschaftmissarien oder scheitsfreunde formKauffgeldt so das in den verschreibungen außgetruckt / ob daher das ge-Lehengueter nit zu vertheilenkauft gut abloeſigcxviijLehenen oder borgenKinder so dem vatter narung / artznerLehen Recht an den Manheuserenvnnd vnderhaltung mit zutheilencxxxvisich weigeren / mogen enterbt wer-Lehen Herrn hocheit vnnd gerechtig-lxxixcxxxixkeit zu verwarenKinder so durch nachfolgende heirathcxljLehen vnd gerichtsbuchgeeheligt / erben gleich mit andernLehen schreibers beuelchſo darnach in ſtainder Ehe geziltcxlvLehenschreibers gelubdelxxviijcxlvLehenleuth eidtKinder auß verscheidenen Ehebet er-cxlviißLehen vfftragenlxxxjbungLeibzucht / vnnd wie es damit zuhaltenKlegers außbleiben / vnnd so er vff dieangesetzte termyn sein ansprach nitLeib-
Druckschrift
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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