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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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253blattes 1822. erlassene Verordnung, den Ortsschulvorständen,Bürgermeistern und Schulpflegern hiedurch in Erinnerung.Zur Kenntnißnahme der interessirten Aeltern, lassen wir denbezüglichen §. 24. nachstehend abdrucken, und wollen wir einvollständiges Verzeichniß dieser Warte=Schulen und Bericht überdie Beschaffenheit der Lokale, Frequenz der Anstalten, wie auchüber die Qualifikation der Vorsteherinnen, vor dem 1. Märzk. J. durch die Herren Landräthe erwarten.§. 24. der Verordnung vom 4. Dezember 1821.Es soll gestattet seyn, daß weibliche Personen, insonderheitdie Wittwen der Elementarschullehrer, wie auch emeritirte Lehrerselbst, kleine Kinder, welche noch nicht das schulfähige Alter er-reicht haben, den Tag hindurch zur Beaufsichtigung annehmen.In Betreff ſolcher Perſonen liegt der ſtaͤdtiſchen Schul⸗Commiſ-sion nur ob, dahin sehen zu lassen, daß dieselben von unbeschol-tenen Sitten, zur ersten Erziehung der Kinder geeignet, auchihre Wohnungen gesund und hinlänglich geräumig sind, ingleichendaß sie die Kinder nicht länger als bis zum erreichten sechstenJahre behalten, übrigens aber doch in einigem Grade Tüchtigkeitgenug haben, um auf die Sitten und den Verstand zu wirken.Zur Anlegung solcher, demnächst gleichfalls unter die Inspektioneines Spezial=Aufsehers zu stellenden Warteschulen, bedarf esblos der Genehmigung der städtischen Schulkommission, resp.der Schulpfleger.Düsseldorf, den 29. Dezember 1834.Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.Verzeichniß der Kleinkinder=Schulenim Jahre 1840.Im Kreise9 Schulen mit365 Kindern.Düsseldorf111324Elberfeld10Solingen28Lennep6181"Duisburg182576. Rees10147Cleve11167GeldernCempen30410.5Crefeld13611. Gladbach1612.Grevenbroich75313. Neußmit 2648 Kindern.Summa 86 Schulen