238Anlage E.Resultate der zwischen der Garnison=Schulkommission zuN. und der städtischen Schulbehörde Statt gefundenenEinigung, über die Aufnahme der zum freien Schul-Unterrichte berechtigten Militairkinder in die Civilschulenund über das den letztern dafür zu zahlende Schulgeld.Anzahl derSummari-Betrag desSchulenAnzahl derzum freienfür jedesscher BetraSchulunter⸗welche zu ihrem in jede der-des Schul-selben auf= Kind zu zahUnterrichterichtelendengeldes.berechtigten benutzt werdenzunehmen-Schulgeldes.Militairkin-den Kinder.ſollen.der.Rth. Sgr Rth. SgrZusammenN. den.ten 18(Unterschrift des Garnison=Befehlshabers oder Kommandanten.)
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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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238
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