IVübereinstimmen, daß, wenn auch auf die Verwaltung desöffentlichen Unterrichts in dem hiesigen Lande nicht im-mer dieselbe verdiente Sorgfalt verwendet worden, dochdie Regierung Sr. Majestät das große Wort des nun-mehr vollendeten Königs und Herrn, das Gute an-zuerkennen, wo es sich findet, bewahrheitet hat.Damit aber dem Leser ein Blick in die jedesmaligenZustände eröffnet werde, ist die historische Einlei-tung verfaßt, und mit denjenigen Dukumenten versehenworden, welche der Geschichte des Landes nicht weniger,als der Verwaltung des öffentlichen Unterrichts ange-hören.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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