138Kempener Gerichtsnotum vom Jahre 1402!) an die Hand,wonach Johannes a Kempisfür sich und seinen BruderThomas ihr älterliches Haus verkaufte. Wäre Gobelinus ihrBruder geweſen, oder hätten ſie überhaupt damals noch an-dere Geschwister gehabt; so hätte von selbigen Meldung ge-schehen müssen.631) S. Cod. dipl. N. 10 u. 11. S. oben VII. S. 91.
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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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