127nicht selten mit Stock= und Ruthenschlägen fühlen ließ. DieLaienbrüder und Arbeiter hatten ihren Tisch für sich, wobeiihnen aus einem Buche in der Muttersprache vorgelesenwurde.!) Bei der Arbeit, selbst auf dem Felde beteten siegewiſſe kleine Horen?) wie ſie einſtens Gerard Groot ausdem Latein ins Deutsche übersetzt hatte.3) Von diesem warauch die fromme Uebung bei der abendlichen Gewissenser-forschung seine Fehltritte anfzuschreiben*) auf die Angehöri-gen der Windesheimer Ordensgenossenschaft übergegangen. 5)Daß vor Erfindung der Buchdruckerkunst, so lange jedesBuch einzeln abgeschrieben werden mußte und wo es Kirchengab, die wie der Archidiacon von Alcor bezeugt⁶) aus demmiethweisen Verleihen ihrer Bücher auf 12 Monate ihrebeste Jahreseinnahme bezogen, auf Bücher ein hoher Werthgelegt wurde, versteht ſich von ſelbſt. Unſerm Orden wareine von Groot auf ihn vererbte?) an Bibliolatrie gränzendeHochschätzung der Kirchen= und Erbauungsbücher eigenthüm-lich. 8) Sie sollen nicht allein gegen Feuersbrunst, Nässe,Staub, Wurmstich und Diebe gehütet, sondern ihr Aufbe-wahrungsort soll sogar gegen Geräusch und Lärmen undden Zutritt beschmutzter Füße geschützt werden.?) Auchwurde den Jüngern zur Pflicht gemacht, das Buch nach demGebrauch jedesmal zu schließen. 10) Die Bücher galten ebenso wohl als die Reliquien für die theuersten Heiligthümerder Kirchen. Ein fleißiger Bücherabschreiber sammelte sichnach der Meinung, die damals in den Windesheimer Klösternherrschte, mehr Verdienst für die Ewigkeit als ein guterPrediger.Wer über die hierarchische Verfassung des Klosters, dasChr. wind. S. 85.2) Ebend. S. 560.3) Ebend. S. 9.4) vit. ger. XVIII. 17 und Jac. de Viana § 4.5) Chr. wind. S. 359 und 433. Vgl. exerc. spir. I 3 u. IX 1.) L. Clarus, Darſtellung der ſpaniſchen Literatur im Mittelalter.I. S. 317.*) vita ger. Cap. XIII § 2 und vita ger. Zutphan § 5.8) Chr. wind. S. 106 und 481.*) Doctrin. juv. Cap. V.10) Ebendas.11) Chr. wind. S. 285. Vgl III Serm. ad Nov. II § 3.
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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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