92zicht. Hieraus folgt aber nicht, was man bisher geglaubthatte, daß es ihr älterliches Haus gewesen war. Wirerklären uns die Sache so: nach dem damaligen in Familien-und Erbschafts= wie in vielen anderen Sachen noch gelten-den germanischen Rechte mußten bei Veräußerung von Grund-gütern auch die concurriren, welche daran ein eventuelles Erb-recht hatten. Der Verkäufer war ein Verwandter, vermuth-lich ein Oheim der Brüder Hemerken, dazu Geistlicher. Wenner ohne Testament verstarb, vererbte sein Gut, an seineNeffen. Wollte er also rechtsbeständig verkaufen, so mußtendiese darin einwilligen. Ohne andere Indicien könnenwir also nicht wissen, ob dies Haus es wirklich ist, inwelchem Thomas geboren wurde und so bleibt es noch immermöglich, daß die Meinung, welche ein anderes, z. B. dasauf der Peterstraße gelegene, wovon die Rede schon war,dafür hält, gegründet ist. Größere Wahrscheinlichkeitist immer für das auf dem Kirchhof. Bei diesem kommtuns die Tradition zu Hülfe und zwar eine solche, die, wieschon gezeigt wurde, von unsern schriftlichen Nachrichten un-abhängig ist, mit ihnen nicht in Widerspruch steht, ja sogardurch dieselben bestätigt wird. Es mußte dem wohlhaben-den Geistlichen Johann Kuyt nahe liegen seine unbemittelteSchwester, oder doch Verwandtinn, die Ehefrau Hemerkenmit ihrer Familie, in seinem Hause wohnen zu lassen,!) be-sonders da, wo es ihr und den ihrigen doch zuletzt zufallenmußte und er eine stattliche und bequeme Dienstwohnunghatte.?) Was die Lokalitäten betrifft, ist vorab zu merken,daß sie im Laufe der Zeiten besonders durch die Stürmeund Wehen des dreißigjährigen Krieges manche Verände-rung erlitten. Im Anfange des fünfzehnten Jahrhundertswar nicht mehr Alles, wie es in der Mitte des vierzehntengewesen war. Wir denken uns die Lagen so. In der Mitte1) In einer früheren Urkunde (1347. N. 6 im Anhange) kommtein Peter Keuth als Gränznachbar des Haddenhofs vor, eben so Johannin der unfrigen von 1402. Wilmius (rer. Kemp.) schreibt, die Elterndes Johann Keuth hätten Peter und Gertrud geheißen. Allem Anscheinnach war der Peter in der Urkunde vom Jahre 1347 derselbe, der Vaterdes Johann und dann wäre auch in beiden Urkunden von dem einen unddemselben Hause die Rede.S. Cod. dipl. B. u. M. II. S. 272.
Druckschrift
Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten