72den erlebte manche Reformation,!) unter denen für unsernGegenstand, die durch die Jünger des Gerard Groot be-wirkte, aus welcher die Windesheimer Congregation hervor-ging, die merkwürdigste ist. Das Kloster Windesheim nem-lich in der niederländischen Landschaft Overyssel, zu welchemFlorentius und einige seiner Schüler und Anhänger, gleichnach dem Tode Groot's (im Jahre 1384) den Grund leg-ten, zeichnete sich durch zeitgemäße Beobachtung der Or-densregel so aus, daß nach und nach alle Regular=Kanonichen-Klöster in den Niederlanden und sehr viele in Sachsen,Baiern und dem übrigen Deutschland sich ihm anschlossenund nach der hier üblichen Regel sich einrichteten. DieseKlöster, deren vor dem Ausbruch der Kirchenspaltung hun-dert und einige zwanzig waren,?) bildeten seitdem die Win-desheimer Congregation. 3) Ihr Verband bestand auch nachder in der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhundertsdurch den spanisch=niederländischen Religionskrieg herbeige-führten Zerstörung des Mutterhauses zu Windesheim fort,indem die darin begriffenen Ordenshäuser, wozu in unsererGegend das Oberkloster zu Neuß, St. Joh. Bapt. zu Aachen,richtig zu sein. Darnach könnte nur die Rede sein von einer lateran.Regel. Von einem Verband der Klöster der Regularkanonichen inDeutschland und einer Unterordnung unter der Genossenschaft beim Late-ran ist nichts bekannt. Die Chroniken von Windesheim und St. Agnetenberg wissen noch nichts von einer lateranensischen Congre-gation. Sie kennen bloß das „Kapitel zu Windesheim.“ In der erstenUrkunde Philipps von Heinsberg vom J. 1181 über die Gründung desOberklosters zu Neuß ist nicht einmal von der Regel des h. Augustinusdie Rede. Die Entstehung dieser Anstalt ist bekannt. Unter dem genann-ten Erzbischof wurde eine Theilung der Güter des Domstifts vorgenom-men. Vier Domherren, der Neuerung abhold, zogen sich auf ein vor derStadt Neuß gelegenes Gut der Domkirche zurück, wo sie die bisher üb-liche gemeinschaftliche Haushaltung fortführen wollten. Sie erhielten da-zu die Genehmigung ut — sub habitu canonico militaturi u. s. w.(Harzh. Conc. germ. III, S. 788) Wie es gekommen ist, daß zwölfandere Klöster am Niederrhein (Chr. wind. I. Cap XLIV.) mit demzu Neuß sich zu einem Capitel (congregatio) geeinigt haben, ist einin der vaterländischen Kirchengeschichte noch nicht aufgeklärter Punkt.¹) Siehe Ferraris cit.2) Etwa 30 Frauenklöster nicht mitgerechnet. Ferraria cit. N. 31.oder das Wind. Capitel. Ueber den vor und nach erfolgtenBeitritt der verschiedenen Klöster sehe man I. B. der Wind. Chr. BglKloster Bielhem, I. A. Nyhof. Arnheim 1853. S. 31.
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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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