66der Universität zu Köln kam ein dieselbe billigendes undempfehlendes Gutachten. Gerson widerlegte das Klag= undSchandlibell des Grabbo und trug, nachdem er es demConcil hatte vorlesen lassen, darauf an, daß es zum Feuerverurtheilt und der Verfasser, als Verläumder und Verbreiterirriger Lehren, dem weltlichen Arme zur Bestrafung überant-wortet würde. Kaum war der Vortrag beendigt, so fielendie Brüder, welche um ihr Urtheil zu vernehmen, nach Con-stanz gekommen waren den Vätern zu Füßen und baten mitThranen um Nachsicht mit ihrem Gegner. Ihre Bitte fandGehör. Das Concilium bestätigte unter Vorsitz des PapstesMartin V. ihr Institut und ermahnte sie, sie möchten fort-fahren für die gute Sache zu wirken, vor allem Schulen zuerrichten und die Jugend zur Frömmigkeit und einer christ-lichen Gelehrsamkeit anzuführen. Grabbo aber mußte seineBehauptungen öffentlich widerrufen.!) Wenn wir dem Aegi-dius Gelenius glauben, wie er es übrigens verdient, indemer sich auf die in Köln vorhandenen Akten beruft,?) wurdeGrabbo's Schrift auf dem Concilium zu Florenz von demPapst Eugen IV. öffentlich verbrannt und der Verfasser zumlebenslänglichen Gefängniß verurtheilt. Derselbe Papst be-stätigte das Institut zum neuen im Jahre 1434.3) So freutesich also die Genosseuschaft der frommen Brüder nach mancherAnfeindung, der höchsten kirchlichen Anerkennung und Bestäti-gung, was nicht wenig zu ihrer Weiterverbreitung und An-nahme beitrug. Ihre Mitglieder nannten sich: „fratres vitaecommunis.“4) Beim Volke hießen sie Fraterherren. OhneGelübde abgelegt zu haben, lebten sie nach einer gewissen1) S. Batavia sacra tom I. S 208 In der WindesheimerChronik II. S. 550 wird die Sache etwas anders erzählt. Grabbo in-carceratur, et nisi etc. de carcere non exiret nisi ad ignem. Jgiturpelli suae pertimescens u. s. w. Gersons Vertheidigungsschrift derBrüder mit dem Beschuldigungslibell des Grabbo und seinem Wiederrufs-Akte finden sich im ersten Bande der 1706 in Paris erschienenen J. Ger-sonis opera.) ut patet ex processu hic custodito de admir. S. 451;3) S. Erhardi Winhemii Carthusiani sacrarium AgrippinaeCol. sumpt. Gualtheri 1607. S. 191.4) auch bonac voluntatis oder st. Hieronymi, was auf ihre Be-schäftigung des Emendirens und Abschreibens alter Schriftwerke Bezughat. Andere Namen sieh bei Delprat cit. S. 96 und anderwärts.
Druckschrift
Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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