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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
Entstehung
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15gerathen war, übergaben ihm die Einwohner von Kempeneinen Gemeinwald, um ihn zu verkaufen und mit dem Er-lös die Schuld zu tilgen.?) Einer seiner Nachfolger Erzbi-schof Heinrich von Molenark gab den Einwohnern von Kem-pens) die Erlaubniß, ihre Kühe und Ziegen und sonstigesVieh in die nordwärtsgelegenen Brüche zu treiben.!) In-dessen konnte Stadt und Land von Kempen immer noch nichtrecht aufkommen. Die neu entstandenen Ansiedelungen ge-riethen häufig in den Besitz reicher und mächtiger Herren,wurden Eigenthum von Gotteshäusern und Adlichen.5) Erstvon Erzbischof Siegfried von Westerburg an, der als dereigentliche Gründer Kempens betrachtet werden muß, erlangteder Ort einige Bedeutung. Nach einer Sage, wie Wilmiusssie anführt,?) erbaute er, um den Umfang der Stadt zu be-zeichnen, drei hohe Thürmes) und ließ bekannt werden, diesich hier niederließen, sollten städtischer Freiheiten genießen.Indessen iſt es wohl nicht nöthig geweſen, auf dieſe Weiſeneue Ansiedler heranzuziehen. Denn, daß schon seit Philippsvon Heinsberg Zeiten nicht allein der Bischofshof seinen Be-bauer, sondern auch der dazu gehörige Grund und Bodenseine Bewohner hatte, die in einer gewissen Gemeindeverfas-sung lebten, steht urkundlich fest.?) Von Siegfried von We-sterburg ist so viel gewiß: Im Jahre 1294 am 3. Novb.erließ er zu Neuß zu Gunsten seiner Schöpfung, zwei Frei-heitsbriefe. Im ersten, 10) der in der Form eines an alleund einen Jeden gerichteten Patentes gefaßt ist, ertheilt erden Bürgern!!) von Kempen, die mit der Befestigung ihrer1) Cives universi et homines curtis nostre in Kempen.Urk. v. J. 1188 in B. u. M. cod dipl. I. S. 152.civ. ville in K. que camere nostre est.Urk. d. Nussie an. d. 1233 dec. Cal. Jun. bei Wilmius rer.Col. C. IV. p. 388 Muscr.5) Urk. des Erzbischofs Engelbert von Valkenburg dat. Colonie1264 fer. 3 post Barth.e) Ueber ihn sich Harzh. bibl. Col. S. 209.) rerum Kempensium circa init.Diese waren zu unseres Geschichtschreibers Zeiten er starb1646 und später noch vorhanden.9) S. Urk. des Erzb. Engelb. von Balkenburg v. J 1263 in B.u. M. Cod. dipl. I. S. 299.10) S. Urk. I. im Anhang.11) homines nostri.