Druckschrift 
Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

12deten nicht gehörige Territorien, die zwar zur Beihülfe nichtangehalten werden konnten, dennoch aber den Vortheil hatten,daß, was auf ihnen Friedensbrüchiges geschah, nicht unge-rügt blieb. Von größerer Bedeutung schien der einige Jahrespäter durch den Erzbischof Friedrich von Saarwerden, Wen-zel, Herzog von Brabant, Limburg und Luxemburg, Wilhelm,Herzog von Jülich und Geldern und die Städte Köln undAachen zu Stande gebrachte allgemeine Landfrieden zwi-schen Rhein und Maas werden zu wollen.!) Die Verbün-deten gelobten sich unter einander einen steten Frieden zuhalten. Was dagegen geschähe, sollte gütlich beigelegt wer-den. Was Auswärtige verbrechen würden, sollte mit gemein-samer Hülfe Abwehr und Schadloshaltung finden. Alleinder Verbund wurde schlecht gehalten.Unsere Bürger, klagtder Kölner Chronist,?) wurden aus den erzbischöflichen Schlös-sern mit Raub überfallen und wenn sie beim Landfriedenklagten, wurde es verzogen. Die Kölner machten es aberauch nicht besser. Sehr oft plünderten und verwüsteten siedem Erzbischof seine Güter bei Bonn und Brühl vor seineneigenen Augen.Nicht selten geschah es, daß sogar Fürsten es nicht un-ter ihrer Würde hielten, sich an dem Wegelageren zu be-theiligen. Wilhelm, damals noch Graf, später Herzog vonJülich, machte es ſo arg, daß Kaiſer Karl IV. ſeinem Bru-der Herzog Wenzel den Befehl gab, ihn durch Waffenmachtvon seinem bösen Handwerke abzubringen. Sobald dies ruch-bar wurde, lief eine Menge Raubritter aus Rheinland undWestphalen ihm zu Hülfe, doch, wie die ehrlichen Chronistensagen, nicht so aus Liebe und Freundschaft zu ihm, als ausLust und Hoffnung zur Beute, die sie sich von den reichenBrabäntern im vollsten Maße versprachen. Auch Eduard,Graf von Geldern entwand sich den Armen seiner Braut,um dem Bedrängten, seinem Schwager, zu Hülfe zu kommen.In den weiten Feldern des Jülicher Landes bei Baesweilerstießen die Heere auf einander. Nach einem blutigen Kampfemußte der Verfechter des Rechts und der öffentlichen Ord-nung und Sicherheit unterliegen. Er gerieth in Gefangen-1) S. Knapp, Regentengeschichte von Cleve u. s. w. II. S. 415.2) Bl. 277.