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Die Karten von 1813 und 1818
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eingezeichnet 1 ). Um die ohnehin geringe Zahl der aufgenommenenOrtschaften nicht zu vermindern, sind die Städte oder Flecken,welche für die französische, aber nicht mehr für die preussischeVerwaltung in Betracht kamen, mit veränderter Schrift beibehalten.

2. Die Hauptorte der teilweise veränderten Ämter des Herzog-tums Nassau sind auf Grund gleichzeitiger Quellen eingezeichnet 2 ).

3. Der Länderbestand des Grossherzogs von Hessen-Darmstadtwurde durch Artikel 47 der Schlussakte des Wiener Kongresses,durch das Protokoll vom 3. November 1815 und durch den Ver-trag vom 30. Juni 1816 festgesetzt. In dem linksrheinischen Teile Rheinhessen blieb die französische Einteilung in Cantone be-stehen, der rechtsrheinische Provinz Starkenburg war inÄmter eingeteilt 3 ).

4. In dem königlich baierischen Gebiete, dessen Erwerbungauf dem Staatsvertrage vom 14. April 1816 fusst 1 ), wurde gleich-falls die französische Cantohaleinteilung beibehalten, bezw. derVerwaltungseinteilung zu Grunde gelegt 5 ). Durch königliche Ver-ordnung vom 18. August 1816 wurde für dieses Gebiet eine eigeneRegierung in Speier eingesetzt ö ). Infolge der königlichen Verordnungvom 20. Februar 1817, welche das Königreich Baiern in 8 Kreiseteilte, erhielt das baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer denNamen Rheinkreis. Im selben Jalire erfolgte eine neue Cantonal-einteilung, welche mit dem 1. Januar 1818 in Kraft trat, unddurch welche der Canton Medelsheim mit dem Canton Neuhornbachverschmolzen wurde. Der ganze Rheinkreis wurde in 12 Land-commissariate geteilt, welche sich aus je zwei oder drei Cantonenzusammensetzten und jetzt noch unter dem inzwischen verändertenNamen Bezirksämter fortbestehen 7 ): Bergzabern, Frankenthal, Ger-mersheim, Homburg, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel,Landau, Neustadt a. d. H., Pirmasens, Speier, Zweibrücken.

J ) Sigismund, Versuch einer topographisch-statistischen Darstellungdes ganzen Bezirks der kgl. preuss. Regierung zu Münster etc. von 1819und Beschreibung des Regierungsbezirks Arnsberg von 1819.

2 ) Staats- und Adress-Handbuch d. Herzogt. Nassau für d. J. 1818.

'>) Grossherzogl. hess. Civil-Etat von 1819 und 1820.

i) Scholl, XL S. 571.

5 ) Geib, Handbuch für die Gemeindebehörden der Pfalz, I. S. 2,

B ) a. a. ü. S. 5 u. 6.

7 ) a. a. 0. S. 6 u. 7.