— 178 —
■ 2. Düren mit Düren, Eschweiler, Gemiind, Jülich, Kirsch-seiften, Schieiden, Stolberg und Zweifall.3. Heinsberg oder Unterrocr mit Heinsberg, Hückelhoven,-Hünshoven, Linnich, Lövenich, Randerath, Schwanenbergund Wassenberg 1 ).In der Provinz Jülich-Cieve-Berg waren durch die Abgrenzungdes Regierungsbezirks Köln alte Verbände der evangelischen Ge-meinden zerrissen Morden; daher sah sich der Oberpräsident ver-anlasst, bereits im Jahre 1816 durch Erlass vom 7. August dieevangelischen Gemeinden des Kölner Bezirks provisorisch in vierInspektionen zu teilen und in jeder derselben einem darin befind-lichen Pfarrer bis auf weiteres die Geschäfte zu übertragen, Avelchemit dem Amte eines geistlichen Inspektors verbunden sind 2 ).
1. Die lutherische Inspektion zu Mülheim. Gemeinden:Köln, Mülheim, Volberg, Honrath, Wahlscheid, Seeischeid,Herchen, ßuppichteroth, Leuscheid, Klüppelberg. In-spektor : Pfarrer Scheibler zu Volberg.
2. Die lutherische Inspektion zu Gummersbach. Gemeinden:Gummersbach, Gimborn, Neustadt, Ründeroth, Wiedenest,Müllenbach, Lieberhausen, Eckenhagen, Odenspiel, Holpe,Rosbach, Waldbroel, wie sie auch in den letzten Jahrenzu einer Inspektion vereinigt gewesen sind. Inspektor:Pfarrer Leidenfrost zu Neustadt.
3. Die reformierte Inspektion zu Mülheim. Gemeinden:Köln, Mülheim, Gladbach, Obercassel, Frechen, Flamers-heim, Kirchherten. Pfarrer Charlier zu Frechen als Or-gan des Consistoriums bestimmt.
4. Die reformierte Inspektion der Grafschaft Homburg.Gemeinden: Drabenderhöhe, Marienhagen, Marienberg-hausen, Wiehl, Niünbrecht und — durch nachträglicheBekanntmachung des Consistoriums vom 15. September— Delling. Mit der Führung der Inspektionsgeschäftewurde vorläufig der Pfarrer Nohl zu Marienhagen betraut.
Im Bereich des Consistorialbezirks Köln gelang die neue kirch-liche Einrichtung nicht so rasch und ist auch bis zum Jahre 1818nicht zu einem endgültigen Abschlüsse gelangt. Zunächst erhob
x ) Demmer, Gesch. d. Reformation am Niederrhein S. 181.2 ) Amtsbl. d. Reg. zu Köln 1816 No. 16, No. 123.