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besserten Entwurf der Kreiseinteilung dem Ministerium ein, welcheram 5. Februar 1817 x ) gut geheissen wurde bis auf die geplanteVei'einigung der Kreise Linz und Neuwied, Wetzlar und Braunfels,welche aus den oben angegebenen Gründen noch nicht wünschens-wert war. Über die Zugehörigkeit dreier Ortschaften an der Grenzeder Kreise Altenkirchen und Waldbröl' stand die Koblenzer Regie-rung mit der Kölner noch in Unterhandlung. Es waren Geilhausen,Niederhausen und Opperzau. Die erstgenannte Ortschaft gehörtedamals ganz zur Bürgermeisterei Dattenfeld, Kreis Waldbroel, diebeiden letzten teilweise zur Bürgermeisterei Dattenfeld, Kreis Wald-broel, teilweise zur Bürgermeisterei Hamm, Kreis Altenkirchen. DieKoblenzer Regierung wünschte die Orte ganz mit dem KreiseAltenkirchen zu vereinigen. Nach Ausweis der späteren statistischenVerzeichnisse ist es jedoch beim alten geblieben.
Durch die erste sowohl als auch durch die verbesserte Kreis-einteilung waren vielfach die ehemaligen französischen Mairien zer-rissen und in ihrem Bestände verändert worden. Die Ministeruntersagten in dem angezogenen Schreiben Veränderungen in Be-zug auf die Organisationen dieser Bürgermeistereien und verbotengleichzeitig die Einrichtung von Bürgermeistereien in dem rechts-rheinischen, ehemals nassauischen Teile, bis der höhere Beschlusserfolgt sei. Die Regierung war nämlich hier selbständig vorge-gangen und hatte den rechtsrheinischen Teil ihres Bezirks, in demes bisher nur Ämter und Gemeinden gegeben, gleichfalls in Bürger-meistereien eingeteilt und zwar aus zwingenden Gründen, welchesie in der Antwort auf jenes ministerielle Schreiben am 4. März 1817 2 )darlegte. Sie bat die Ministerien, es bei den einmal getroffenenEinrichtungen bewenden zu lassen und erlangte unterm 5. April 1817die höhere Genehmigung.
Die neue verbesserte Einteilung des Regierungsbezirks Ko-blenz 3 ) in Kreise und Bürgermeistereien erschien im Frühjahr 1817im Druck und ist dem Entwurf des Regierungsbezirks für dieKarte des Jahres 1818 zu Grunde gelegt. Soweit meine Nach-forschungen reichen, sind vom Erscheinen jenes Buches bis Ende1818 keine Änderungen in der administrativen Einteilung mehr ein-getreten. Der Regierungsbezirk Koblenz bestand demnach im
!) a. a. 0.
2 ) a. a. 0.
3 ) No. 43 des Quellenverzeichnisses.