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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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seel (Kreis Geilenkirchen) an Preussen ab, dieses übergab dafüran Holland das bis dahin zum Kreise Heinsberg gehörige DorfWintraken. Am 29. Dezember 1817 wurde der Austausch seitensder beiderseitigen Bevollmächtigten vollzogen. Vom 1. Januar 1818ab sollten die ausgetauschten Teile voll und ganz in ihre neuenRechte und Verbindlichkeiten treten 1 ).

Der Grenzvertrag von Cleve vom 7. Oktober 1816, vom Königevon Preussen ratificiert am 30. Januar 1817 2 ), regelte die preus-sisch-niederländische Grenze auf der Strecke gegenüber Mook biszum hannoverschen Gebiet, wie sie bis zur Gegenwart besteht.Die Übernahme und Übergabe der betreffenden Landesteile sollteam 1. März 1817 erfolgen. Die an Preussen fallenden linksrheini-schen Teile sollten mit dem Kreise Cleve, die rechtsrheinischenmit dem Kreise Rees vereinigt werden 3 ).

Einen recht schleppenden Verlauf nahm die Grenzregulierungzwischen Preussen und Frankreich. Die durch den ersten PariserFrieden festgesetzte Grenze war noch nicht reguliert, als der Kriegdes Jahres 1815 ausbrach und diese Arbeit grösstenteils überflüssig'machte. Der zweite Pariser Friede vom 20. November 1815 brachteim ersten Artikel die neue auf Seite 141 bezeichnete Grenze. DieBestimmung derselben bis an die Grenzen des alten FürstentumsSaarbrücken war wenig genau und konnte zu Zweifeln und wider-streitenden. Ansprüchen Veranlassung geben. Um so mehr wärehier eine schnelle Regulierung am Platze gewesen. "Wenn manvon Perl aus der Grenze folgt, so waren streitig: Tüntingen,Flatten, Gongelfangen 4 ) Leidingen, Schrecklingen, Willingen, Herten,Biblingen, Kreuzwald und "Wilhelmsbronn 5 ).

Zu Anfang 1816 bei der Einteilung des Cantons Saarlouisdurch den Landescommissar Simon erscheinen Herten und Biblingenals Gemeinden der Bürgermeisterei Überherrn, Schwerdorf, Für-

i) Amtsbl. d. Reg. zu Aachen, 1818 No. 4 No. 22.

2 ) Ges.-Samml. 1818 Anhang S. 113 ff. und Martens, Suppl. VII.S. 45 ff. und S. 59 ff.

3) a. a. 0. S. 63.

4 ) Von Flatten und Gongelf angen wird es zwar nicht ausdrücklicherwähnt, aber es ergiebt sich indirekt: in der statistisch-topographischenBeschreibung des Regierungsbezirks Trier von 1819/20 sind diese Ort-schaften nicht aufgeführt; am 11. Juni 1827 sind sie von Preussen anFrankreich abgetreten worden.

5 ) Akten des Koblenzer Staatsarchivs, betr. die Grenzberichtigunggegen Frankreich.