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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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war, wurde ganz samt dem Weichbilde den Niederländern zuge-sprochen. Bei allen übrigen Gemeinden, deren Fluren von einemder genannten Flüsse durchschnitten wurden, nämlich bei Langsur,Messdorf, Born, Balingen, Echternach, Bollendorf, Dilgen, Wallen-dorf, Ammeidingen, Bivels, Falkenstein, Gemünd, Dasburg undselbst bei dem auf dem linken Sauerufer gelegenen kleinen Weich-bildteile von Wasserbillig bilden die Flussläufe überall die Grenzezwischen den beiden Staaten. Hier liegt also ein interessanterFall vor, wo Gemeinden in ihrem Flurbestande, bezw. ihren Flur-grenzen Veränderungen erfahren haben. Den alten Umfang dieserGemeinden wiederherzustellen dürfte schwierig sein. Weiter nord-wärts wurden Teile der Gemeindefluren von Aldringen und Lengeierim ehemaligen Canton St. Vith losgetrennt und den Niederlandeneinverleibt. Diese Grenzregulierung bildet auch stellenweise eineKontrolle für die Reconstruction der französischen Cantone; fürden Canton St. Vith ergiebt sich daraus, dass er ausser jenenSplissen der Gemeinden Aldringen und Lengeier noch die heutebelgischen Gemeinden Deyfeld, Ourthe, Watermal umfasste undnicht überall im Westen an der heutigen Provinzialgrenze endigte.Ferner ergiebt sich aus dem Grenzregulierungsvertrage, dass indem hohen Venu an der Nordgrenze des Kreises Malmedy dieGemeindegrenzen damals noch nicht bestimmt waren. Weiternördlich auf der Strecke EupenHenri-ChapelleAachen, wo dieChaussee die Grenze bildet, sind wieder Splisse von den GemeindenBaelen, Welkenraed, Henri-Chapelle, Montzen und Moresnet, welchenördlich, bezw. östlich der genannten Chaussee lagen, von ihrenGemeinden getrennt, und zu Preussen geschlagen worden. DieGrenze des französischen Cantons Eupen fällt also an dieser Stelleauch nicht genau mit der heutigen Provinzialgrenze zusammen;es dürfte hier ebenfalls schwierig sein, die alte Grenze wieder-zugewinnen. Von dem Punkte an, wo die Chaussee Henri-ChapelleAachen den durch Moresnet fiiessenden Bach überschreitet, biszum Berührungspunkt der drei ehemaligen Departements Roer,Ourthe und Niedermaas blieb die Grenze unbestimmt, da die beider-seitigen Commissare sich über die Abteilung der Parzelle desCantons Aubel, welche nach den Bestimmungen des Wiener Kon-gresses Preussen gehören sollte, nicht einigen konnten. Das strittigeGebiet bestand aus Teilen der Gemeinden Gemmenich, Montzen