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Die Karten von 1813 und 1818
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Niederlande, bezw. das Grossherzogtum Luxemburg. Durch denGrenzvertrag vom 26. Juni 1816 x ) wurde die Strecke von Perl ander Mosel bis in die Nähe von Mook an der Maas im einzelnenfestgesetzt, wie sie mit einigen Ausnahmen, welche noch zur Sprachekommen werden, gegenwärtig noch besteht. Da der Inhalt desVertrages nur an der Hand einer Spezialkarte zu verfolgen ist,so kann hier nur einiges aus demselben mitgeteilt werden, wasmir von Interesse zu sein scheint. Bemerkenswert bei diesen Verhand-lungen ist das Selbstbewusstsein und die Zähigkeit der nieder-ländischen Bevollmächtigten auf der einen Seite und der Eifer derpreussischen Lokalbehörden auf der anderen bei verschiedenen strit-tigen Punkten. Von Berlin erging die Weisung, mit den Holländernfreundlich zu verkehren nnd zu beachten, dass das freundschaftlicheVerhältnis beider Staaten wichtiger sei als einige Grenzsplisse 2 ).Die Bannmeile ist an der luxemburgisch-niederländischenGrenze nicht überall bei Absteckung der Landesgrenze zu Grundegelegt worden. Wo ein Fluss also Mosel, Sauer, Our gemässden Bestimmungen des Wiener Kongresses die Grenzlinie bildensollte, kam man dahin überein, dass eine Teilung der Ortschaftenselber ausgeschlossen, wohl aber eine Teilung der Gemeindeflurzulässig sein sollte. Schnitt also einer der genannten Wasserläufeeinen Ort selber, so musste. der samt der Flur ganz dem einenoder dem anderen Staate zufallen; bei den Gemeinden, deren Weich-bilder von den Flüssen durchschnitten wurden, sollte das abge-schnittene Stück des Weichbildes an denjenigen Staat fallen, demdas entsprechende Ufer gehörte. Daher wurde Oberbillig, obwohles auf dem rechten Moselufer liegt, dem Königreich der Nieder-lande zugesprochen, weil es als Dependenz von Wasserbillig auf-gefasst wurde 3 ). Vianden, welches von der. Our durchschnitten

a ) Ges.-Samml. 1818 Anhang S. 77 ff. Der Vertrag wurde am 15. Juli,bezw. 7. August 1816 von den beiden Mächten ratificiert, und am 16. Sept.1816 wurden die Eatiflcationen ausgewechselt. Der Übergabe-, bezw.Übernahme-Akt soweit der Regierungsbezirk Aachen in Betracht kam vollzog sich am 24. Februar 1817 zu Mastricht. Am 25. Februar morgenssollten alle Abmachungen voll und ganz in Kraft treten. Akten derkgl. Reg. zu Aachen, I, 252, S. 114.

2 ) Akten der kgl. Reg. zu Aachen, I, 252. Acta betr. Grenze mitBelgien. Vol. I. 1816 Juni 1817.

8 ) In dem Grenzvertrage vom 7. Oktober 1816 wurde bestimmt, dassOberbillig preussisch bleiben sollte. Ges.-Samml. 1818 Anhang S. 113 ff.