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Die Karten von 1813 und 1818
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Commissar, dass der Forst ins Oldenburgische einbezogen würde.Der preussische Bevollmächtigte bestand jedoch darauf, dass un-beschadet der Eechte oldenburgischer Unterthanen der Forst unterpreussischer Hoheit verbleiben müsse. Man kam dahin überein,auch diesen Gegenstand den Grenzregulierungscommissarien zuüberlassen. Beide Staaten gestatteten sich gegenseitig den freienDurchmarsch für Truppen durch ihre Gebiete. Birkenfeld sollteder Etappenort innerhalb des oldenburgischen Gebietes für diepreussischen Truppen sein.

Am 16. April 1817 nahm der Herzog von Oldenburg förmlichBesitz von seiner Erwerbung unter dem Namen des FürstentumsBirkenfeld 1 ).

F. Mecklenburg-Strelitzsche Erwerbung.

Am längsten verzögerte sich das Abkommen mit Mecklenburg-Strelitz. Preussen wählte in dem hochgelegenen und unwirtlichenTeile der Eifel, zwischen den Quellen der Kyll, Boer und Urftein Gebiet von etwa 10000 Seelen aus, nämlich:

den Canton Reifferscheid mit 3620 Seelen, Schieiden 3917

' Cronenburg 2795(ausser Steffeln u. Schüller)

in Summa 10332 Seelenund trat sie dem Grossherzog in dem damals nicht veröffentlichten Ver-trage vom 18. September 1816 2 ) zu Frankfurt ab. Der Grossherzognahm obiges Gebiet an und erklärte die Bestimmungen der Kongress-akte für erfüllt. Da aber beiden Teilen ein anderweitiges Abkommenerwünscht war, so wurde die Überweisung des obigen Gebietes vor-läufig verschoben und nur als eine eventuelle angesehen. Bis zurwirklichen Abtretung sollte der Distrikt bei der preussischen Mon-archie verbleiben. Dagegen versprach Preussen dem Grossherzogdie reinen Einnahmen aus dem erwähnten Gebiete vom l.Mai 1816ab bis zur endgültigen Auseinandersetzung auszahlen zu lassen.Diese letztere erfolgte durch den Vertrag vom 21. Mai, ratificiertam 31. Mai 1819 3 ). Mecklenburg-Strelitz verzichtete auf das Ge-

!) Barnstedt, Samml. d. Ges. u. Verordn. IL S. 1.

2 ) Martens, Suppl. VIII. S. 259 ff. und Ges.-Samml. 1818, S. 111-113.

3 ) Martens, Suppl. VIII. S. 600 ff. u. Ges.-Samml. 1819, No. 15 (No. 548).