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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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2. Bgm. Bischmisheim mit den Gemeinden: Bischmisheim,Fechingen, Ransbach (Bliesransbach), Scheidt, Scheidter-berg, Rentrisch, Stahlhammer;

3. Bgm. Kleinblittersdorf mit den Gemeinden: Kleinblitters-dorf, Auersmacher, Hanweiler, Rilchingen;

4. Bgm. Schwalbacli mit den Gemeinden: Schwalbach,Sprengen, Elm, Derlen, Buss, Knausholz;

5. Bgm. Sellerbach mit den Gemeinden: Seilerbach, Engel-fangen, Köln, Rittenhofen, Guichenbach, Etzenhofen.

Im Interesse einer geordneten Rechtspflege in den von ihmverwalteten Landesteilen traf der Landescommissar einige proviso-rische Massnahmen, welche bis zum Eintritt der preussischen GerichteGeltung haben sollten. Unterm 20. Januar errichtete er 2 Zucht-polizeitribunale in Saarbrücken (für die Cantone Saarbrücken undSt. Johann) und Saarlouis (für die Cantone Saarlouis und Rehlingen);letzteres ging durch Verfügung vom 12. März ein, und sein bis-heriger Sprengel wurde dem Saarbrücker Zuchtpolizeitribunal unter-stellt. Laut derselben Verfügung wurde für den ganzen von Simonverwalteten Bezirk ein Tribunal erster Instanz für Handels- undCivilsachen zu Saarbrücken eingerichtet. Die Berufung von demZuchtpolizei-, Handels- und Civiltribunal ging an den Oberappellations-hof zu Trier 1 ). Die provisorische Verwaltung Simons dauerte biszum 22. April 1816 2 ).

Nach Artikel 7 des Protokolls vom 3. November 1815 sollteseitens der vier verbündeten Grossmächte ein gleichzeitiger Sclrrittbei der baierischen Regierung geschehen, um diese zu veranlassen,die durch Artikel 51 der Wiener Kongi'ess-Akte zur VerfügungOesterreichs gestellten Länder, welche teilweise noch immer vonbaierischen Behörden besetzt waren, unverzüglich zu räumen undder freien Verfügung Oesterreichs zurückzugeben.

Nach langen Verhandlungen kam endlich am 14. April 1816 3 )in München zwischen Oesterreich und Baiern ein Abkommen zu-stande, in welchem der König von Baiern dem Kaiser die in Ar-tikel 7 des oben erwähnten Protokolls aufgeführten Gebiete abtrittund dafür folgende empfängt:

i) Lottner, I. 227 u. 231.) Lottner, I. 233.3 ) Scholl, XI. S. 571.

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