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Präsident der königlich preussischen Rheinprovinzen. Bis zu derverheissenen inneren Organisation sollten die Verwaltungen derGrossherzogtümer Niederrhein und Berg in der bisherigen Weisefortbestehen und alle Behörden in der bisherigen Wirksamkeitbleiben 1 ). In Bezug auf die von Nassau erworbenen Distrikte istdas Betreffende bereits oben Seite 139 gesagt worden.
Das ist das Wichtigste über die preussischen Erwerbungenbis zum zweiten Pariser Frieden und die bis dahin notwendig ge-wordenen provisorischen Anordnungen für die Verwaltung undJustizpflege. Bei den rechtsrheinischen Erwerbungen ist der ge-nannte Zeitpunkt des Zusammenhangs wegen hier und da über-schritten.
Der Feldzug des Jahres 1815 fand durch die entscheidendeSchlacht bei Belle-Alliance ein rasches Ende. Napoleon entsagteabermals und diesmal endgültig der Krone. Zwei Jahre nach derLeipziger Schlacht landete er auf der Insel St. Helena, welche erlebend nicht mehr verliess. Am 20. November 1815 wurde derfür Frankreich glimpfliche zweite Pariser Friede 2 ) unterzeichnet,welcher im allgemeinen die französische Grenze vom Jahre 1790wiederherstellte.
Artikel 1, welcher die neue Grenze Frankreichs festsetzte,interessiert hier nur soweit er das Gebiet der heutigen Rheinprovinzbetrifft. Demnach sollte die neue Grenze von Perl an der Moseldurch Launsdorf, Waldwiese 3 ), Schwerdorf, Niedwellingen, Ber-weiler laufen, sodass alle diese Ortschaften mit ihren Kirchspielenbei Frankreich verblieben, bis nach Kreuzwaldhof; von da solltesie den ehemaligen 4 ) Grenzen des Fürstentums Saarbrücken folgen,dergestalt, dass Saarlouis und der Lauf der Saar mit den zurrechten der oben bezeichneten Linie liegenden Ortschaften undihren Kirchspielen ausserhalb der französischen Grenze bleiben.Von den Grenzen des ehemaligen Fürstentums Saarbrücken sollte
i) a. a. 0. VI. J. No. 78, No. 90.
2) Martens, Suppl. VI. S. 682 ff. u. Ges.-Samml. 1816, No. 3 (No. 318).
3 ) Die Namen der Ortschaften in dem Fi-iedensinstrument sind sehrentstellt; es sind daher oben die heutigen Namen gesetzt.
4 ) Das Wort „ehemalige" gab Frankreich Veranlassung, auf den vonder Leyenschen Distrikt Anspruch zu erheben, d. h. auf die Dörfer Klein-blittersdorf, Auersmacher, Hanweiler, Rilchingen und den Wintringer Hof.Über die Erledigung dieser Ansprüche vgl. unter „Grenzregulierungen".