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Die Karten von 1813 und 1818
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genaue und endgültige Grenzfestsetzung sowie die Aufrichtung derGrenzpfähle war für später vorbehalten. Im § 10 seiner Ver-fügung bestimmte Sack, dass die neu hinzugekommenen nassauischenÄmter, Distrikte und Ortschaften vorläufig in der bisherigen Weiseverwaltet werden und in Hinsicht dieser Verwaltung für jetzt unterseiner oberen Leitung der königlichen Regierung zu Ehrenbreit-stein, in Justizsachen aber in zweiter Instanz für die gewöhnlichenund zugleich in erster Instanz für die eximierten Sachen demJustizsenate zu Ehrenbreitstein und in letzter Instanz dem Revisionshof in Koblenz untergeordnet werden sollten.

Falls die in dem Separatartikel zum Vertrage vom 31. Mai1815 erwähnten Unterhandlungen zwischen Preussen und Kurhessenzum Ziele führen und demnach die oben unter a) und b) aufge-führten Ämter und Ortschaften wieder an Preussen fallen sollten,so sollten dieselben hinsichtlich der Verwaltung und Justiz wiedie übrigen an Preussen gefallenen ehemaligen nassauischen Ämterbehandelt werden.

Die endgültige Grenzreguliorung zwischen Preussen und Nassauhat sich noch längere Zeit verzogen. In dem Recess zwischenden beiden Staaten vom 14. und 19. Dezember 1816 1 ), ratificiertam 24. Januar 1817, wurde u. a. festgesetzt, dass die Hoheits-und Landesgrenze nunmehr in kürzester Frist zu bestimmen seinach den für's einzelne gegebenen Vorschriften 2 ). Am Schlüssedes Recesses heisst es: übrigens wird noch e) die von den Über-gabc-Commissarien unterm 31. Juni zu Ehrenbreitstein verabredeteAbgabe des in dem nassauischen Gebiete enclavierten Dorfes Frei-rachdorf gegen die vorhin dem herzoglich nassauischen AmteHachenburg zuständigen Teile der Ortschaften Hommelsberg undSeelbach hierdurch anerkannt, und gehören somit letztere beidenOrtschaften der Krone Preussen sowie Freirachdorf dem HerzogtumNassau ausschliesslich und allein zu.

Die Niedergrafschaft Katzenelnbogen war nach dem Einmarschder Verbündeten im November 1813 dem aus dem Grossherzogtum

i) Ges.-Samml. 1817 Anhang S. 98 ff.

2 ) Das Grenzregulierungsgeschäft scheint sich auch damals nochnicht so rasch abgewickelt zu haben, denn einige hierhin gehörige beider kgl. Regierung in Koblenz verwahrte Grenzkarten sind aus demJahre 1818.