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Die Karten von 1813 und 1818
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Was herzoglich nassauisch bleibt oder wurde, liegt ausserhalb derheutigen Rheinprovinz, und ebenso verhält es sich mit den ora-nischen Besitzungen.

Gemäss Artikel 5 des zu Wien am 31. Mai 1815 1 ) zwischendem König der Niederlande einerseits und Oesterreich, Russland,Grossbritannien und Preussen anderseits geschlossenen Vertragesverzichtete der inzwischen zum König der Niederlande erhobenePrinz von Oranien zu Gunsten des Königs von Preussen für immerauf die souveränen nassau-oranischen Besitzungen in Deutschland,namentlich auf die Fürstentümer Dillenburg, Diez, Siegen undHadamär einschliesslich der Herrschaft Beilstein und zwar unterZugrundelegung des Haager Vertrages vom 14. Juli 1814. DerKönig der Niederlande verzichtete in gleicher Weise auf dasFürstentum Fulda . und die anderen Distrikte und Territorien,welche ihm durch Artikel 12 des Reichs-Deputations-Hauptschlussesvom 25. Februar 1803 zugesichert waren.

Durch Tausch mit dem herzoglichen Hause Nassau gelang esPreussen, seine Erwerbungen auf dem rechten Rheinufer besser ab-zurunden.

In einer Übereinkunft zu Wien gleichfalls am 31. Mai1815 2 ) zwischen dem König von Preussen und dem Herzogeund Fürsten von Nassau traten die letzteren an Preussen folgendeÄmter mit allen Rechten der Landeshoheit ab:

1. Die Ämter Linz, Altenwied, Schöneberg, Altenkirchen,das Kirchspiel Hamm, ehemals zum Amte Hachenburggehörig, die Ämter Schönstein, Freusburg, Friedewald,Dierdorf, den abgesonderten Teil des Amtes Herschbach,der an Altenkirchen stösst, die Ämter Neuerburg, Ham-merstein mit Mich und Engers, Heddesdorf, Neuwied,von dem Amte Vallendar die Gemeinden Gladbach,Heimbach, Weis, Sayn, Mühlhofen, Bendorf, Weiters-burg, Vallendar und Mallendar; von dem Amte Ehren-breitstein die Gemeinden Niederwerth, Niederberg, Urbar,Immendorf, Neudorf, Arenberg, Ehrenbreitstein mit den Mühlen, Arzheim, Pfaffendorf und Horchheim; die ÄmterBraunfels, Greifenstein, Hohensolms.

!) Klüber, VI. S. 167 ff.2 ) Klüber, VI. S. 156 ff.