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Durch Dekret vom 18. August 1814 wurden die CantoneSaarbrücken, Arnual und der abgetretene Teil des Cantons Lebachmit dem Moseldepartement vereinigt. Aus den drei Stücken wurdenzwei neue Cantone gebildet: Saarbrücken und St. Johann. Erstererumfasste die Ortschaften auf dem rechten, letzterer die auf deinlinken Ufer der Saar 1 ). Arnual hörte damit auf, Sitz eines Friedens-gerichts zu sein.
In einer Konferenz zu Paris am 31. Mai 2 ) kamen die Ministerder verbündeten Mächte dahin überein, jede Discussion über dasendgültige Schicksal der von Frankreich abgetretenen sowie derin Deutschland zur Verfügung der Verbündeten bleibenden Länderaufzuschieben und dieselben vorläufig im Namen der Verbündetenmilitärisch zu besetzen:
Berg sowie die Länder zwischen Maas, Rhein und Moselsollten von preussischen,
die Länder auf dem rechten Moselufer gemeinschaftlich durchösterreichische und baierische Truppen,
die Niederlande auf dem linken Maasufer durch nieder-ländische und englische Truppen besetzt werden.
Mainz sollte, um jedes Präjudiz über den zukünftigen Besitzauszuschliessen, eine aus österreichischen und preussischen Truppenbestehende Besatzung erhalten. Die genannten Länder sollten, so-weit sie von den verschiedenen Regierungen besetzt würden, auchprovisorisch von ihnen verwaltet werden und zwar für ihre eigeneRechnung.
Mit jener Übereinkunft vom 31. Mai beginnt die zweite Periodein dem provisorischen Zustande der unter französischer Verwaltung
ä la France — la ligne qui separe les cantons d'Arneval et d'Ottweileratteint celle qui separe ceux d'Arneval et de Lebach; la frontiere de cecote sera formee par la ligne ci-dessus designee.et ensuite par celle quisepare le canton d'Arneval de celui de Bliescastel. — Genau im ein-zelnen ist die Grenze nur an der Hand einer Spezialkarte zu verfolgen.Zweifelhaft bleibt, ob Etzenhofen deutsch geworden oder französisch ge-blieben. Guichenbach ist französisch geblieben. Vgl. Krohn, Beiträge zurTerritorialgesch. d. Saargegend, S. 52.
J ) Krohn, Beitr., S. 52. Daselbst wird der Wortlaut des Dekretsmitgeteilt. Es ist eigentümlich, dass die Sitze der Friedensgerichte durchdie Saar von ihren Sprengein getrennt waren, oder sollte zwischen „larive droite" und „la rive gauche" eine Verwechslung eingetreten sein?
2 ) Martens, Suppl. VIT. S. 309.