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bei der grossen Anzahl der Gemeinden, aus denen die Arron-dissements sich zusammensetzten. Ausserdem überlastete der Dienst-verkehr mit den vielen Gemeinden die Unterpräfekten mit Arbeit,und die grosse Zahl der untersten Verwaltungsbeamten erschwerteihre Kontrolle. Infolgedessen sahen sich die Präfekten genötigt,mehrere Einzelgemeinden zu einer Samtgemeinde, ebenfalls Mairiebenannt, zusammenzuschliessen, eine Massregel, welche eine schnel-lere und einfachere Erledigung der laufenden Geschäfte herbei-führte. Der Beschluss der Consuln vom 11. Messidor X (30. Juni1802) bestätigte die Massregel. Diese Änderung hatte auch dasfür sich, dass sie an frühere Zustände anknüpfte, wo der„Prevöt" die Verwaltung mehrerer Gemeinden in der Handhatte 1 ).
In den Departements Sarre und Khin et Moselle sank in-folge dieser Massregol die Zahl der Mairien ganz bedeutend, aufein Fünftel bis ein Sechstel der ursprünglichen Zahl. Beim De-partement Moselle fand keine Zusammenfassung der vielen kleinenMairien zu grösseren Samtgemeinden statt; daher erklärt sichhier die grosse Zahl derselben. Ob und inwieweit diese Än-derung auch in den Departements Forets, Ourthe, Meuse inferieureeingetreten ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da die angezogenenQuellen darüber keinen Aufschluss geben. Soweit der Regierungs-bezirk Aachen Anteil an jenen belgischen Departements hat, Hessenmich die preussischen Statistiken im Stich in Bezug auf die Frage,welche Orte während der Fremdherrschaft Mairien waren. Ichwar daher für diese Teile allein auf Oudiette angewiesen, der inseinem Denombrement general die Mairien von den gewöhnlichenOrtschaften unterscheidet.
Die Zusammensetzung und Zahl der vergrösserten Mairiender rheinischen Departements hat im Laufe der Zeit auch Ver-änderungen erfahren. Beim Departement Roer ergiebt es sichaus einem Vergleiche der Verzeichnisse bei Dorsch und im An-nuaire für das Jahr 1813. Bereits vor dem Jahre 1809 scheintdas Dorf Laurensberg aus dem Canton Linnich ausgeschieden andmit der Mairie Höngen, Canton Eschweiler, vereinigt worden zusein. Durch Dekret vom 6. Januar 1810 wurde die Gemeinde,d. h. hier Samtgemeinde oder Mairie, Fronhoven aus dem Canton
J ) Zeg-owitz, S. 46 u. v. Daniels, IV. S. 403, Art. 6.