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fekturrate und einem Departementsrate unterstützt wurde; dieMitgliederzahl dieser Körperschaften wechselte in den einzelnenDepartements nach der Einwohnerzahl. An der Spitze der Arron-dissements standen Untcrpräfekten, denen ein Arrondissementsratzur Seite stand. In den Arrondissoments, in denen der Hauptortdes Departements lag, gab es keinen Unterpräfekten; hier vertratder Präfekt seine Stelle. An der Spitze der einzelnen Gemeindenstand von jetzt an ein Maire. In Gemeinden bis zu 2500 Seelenwar ihm ein Adjunkt beigegeben, in denen von 2500—5000 zwei,in den Gemeinden von 5000—10000 Einwohnern trat ein Polizei-commissar hinzu. In den noch grösseren Gemeinden trat für jedeweiteren 20 000 noch ein Adjunkt und für jede weiteren 10000noch ein Polizcicommissar hinzu. In jeder Gemeinde gab es nebendem Maire einen Gemeinderat, dessen Mitgliederzahl sich nach derGrösse der Einwohnerschaft richtete. Der erste Consul ernenntdie Präfekten, Mitglieder des Präfektur- und Departementsrates, dieUnterpräfekten, Mitglieder des Arrondissementsrates sowie endlichdie Maires und Adjunkten der Städte über 5000 Einwohner. DiePräfckten sind befugt zur Ernennung und Suspendierung der Mit-glieder der Gomeinderäte sowie der Maires und Adjunkten in denGemeinden unter 5000 Einwohnern 1 ). Das Gesetz vom 17. Ven-töse VIII (8. März 1800) bestimmte die Sitze der Präfekturen fürdie damals schon zu Frankreich gehörenden Departements 2 ) undzwar für Moselle: Metz, für Forets: Luxemburg, für Ourthe: Lüttich,für Meuse inferieure : Mastricht. Das Gesetz über die Bestimmungder Arrondissementshauptorte fand ich nicht. Aus den dem Ge-setze vom 17. Februar angehängten Tableau bei v. Daniels undGräff kann man nicht ersehen, welches die Hauptorte waren.Für die belgischen Departements erscheinen sie zuerst bei Ou-diette, I. Teil, S. XXXIX ff.; für das Moseldepartement in demAnnuaire für 1804 und für die rheinischen Departements in denbetreffenden Annuaires.
Die Karte giebt das für das Jahr 1813 Gültige an.
Besondere Schwierigkeiten verursachte in den rheinischenDepartements der Bedarf geeigneter Männer für die Maire-Stellen
i) Gräff, I. S. 425, § IV, Art. 18 und 20, welche bei v. Danielsfehlen.
2 ) v. Daniels, IV. S. 133. Anm. 1.