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Die Karten von 1813 und 1818
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belgischen Departements. Man hatte möglichst arrondierte Ver-waltungsgebiete geschaffen, innerhalb deren die Anlehnung an diealte Ämter-Einteilung vielfach erfolgt ist. Wie vielerlei ehemaligeReichs-Unterthanen das eine oder andere der neuen rheinischenDepartements umfasste, veranschaulicht die Karte der Rheinprovinzfür das Jahr 1789 von Fabricius.

. Der erste Entwurf Rudiers war nur ein provisorischer. AufReklamation der Centralverwaltungen der verschiedenen Departe-ments erfolgte eine Rektifizierung der obigen Einteilung. Der Be-schluss, welcher die rektifizierte Einteilung bekannt gab, fehlt imRecueil. Die Einteilung des Roerdepartements wurde geändertdurch Verordnung vom 27. Prairial VI (15. Juni 1798), welchegleichzeitig die neue Einteilung enthält 1 ). Für das Saardeparte-ment erfolgte die neue Einteilung unter dem 22. Ventöse VI(12. März 1798). Die Stadtbibliothek zu Trier ist im Besitze einesfranzösisch und deutsch gedruckten Exemplars der neuendivisionterritoriale". Auch an ihr ist nachträglich noch etwas geändertworden: der daselbst aufgeführte Canton Stadtkyll heisst näm-lich kurz darauf Canton Lissendorf; dieser Name blieb fürdie Folge bestehen. Das Saardepartement scheint bei seinerAbgrenzung gegen die andern Departements die meisten Schwie-rigkeiten verursacht zu haben. Eine ganze Anzahl von Ge-meinden werden von den benachbarten Departements für sich be-ansprucht. Eine Anzahl derselben, welche ursprünglich zum CantonBlankenheim geschlagen waren, wurde dem Roerdepartement, Can-ton Gemünd, einverleibt. Es sind die Gemeinden Buir, Bouderath,Dalbenden, Engelgau 2 ), Frohngau, Holzmülheim, Roderath, Söte-nich (halb), Zingsheim. Von den Orten Freilingen, Fausenburgund Rohrbach nicht Rohr, wie es verkehrterweise im Recueilbei v. Daniels heisst welche vom Saardepartement und dem De-partement Forets beanspracht wurden, sind nach Barsch Freilingenund Rohrbach zur Mairie Nussbaum, Canton Vianden, DepartementForets gekommen. Fausenburg ist mit der Mairie und dem Canton Triervereinigt worden. Gemeinde Ohlenhard, ursprünglich zum CantonBlankenheim gehörig, wurde an das Rhein- und Moseldepartement,

!) v. Daniels, VI. S. 467 ff.

2 ) In der Übersicht im Recueil, Heft 22 und hei v. Daniels, VI. S. 496

ist unrichtig Engelfang- gesetzt, was garnicht existiert.