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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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XI
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XI

1. dem Kapitalbestande, welcher am 1. Januar 1889 Mark29 986,96 betrug,

2. der Stiftung des Geh. Kommerzienrats Dr. jur. 6. v o nMevissen in der Höhe von Mark 3000 und zukünfti-gen Stiftungen,

3. den Beiträgen der Patrone,

4. den von der Staatsregierung und der Provinz zu erbit-tenden Zuschüssen,

5. dem Verkauf der Publikationen.

Die einmal bewilligten Beiträge unter 3 werden forterhoben,so lange sie nicht abgemeldet sind; mit ihrem Wegfall hört dasPatronat auf.

§ 4.

Die Beiträge der Stifter bilden einen bleibenden Vermögens-bestand, dessen Zinserträge jährlieh den laufenden Einnahmenüberwiesen werden.

Im Übrigen ist für die Vermögensverwaltung der § 39 der Vor-niundscliaftsordnuiig vom 5. Juli 1875 massgebend.

Die der Gesellschaft gehörigen Inhaberpapiere sind beim Er-werbe durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter ausserCours zu setzen.

§ 5.Den Stiftern und Patronen sowie den Mitgliedern des Vor-standes werden die Publikationen der Gesellschaft unentgeltlich ge-liefert. Den Mitgliedern der Gesellschaft wird jede einzelne Publi-kation für zwei Drittel des Ladenpreises geliefert.

§ 6.

Ein aus 19 Personen bestehender Vorstand leitet die Ge-sellschaft und vertritt sie Behörden und Privatpersonen gegenübermit dem Rechte der Substitution in allen Angelegenheiten, ein-schliesslich derjenigen, welche nach den Gesetzen einer besonderenVollmacht bedürfen.

Der Vorstand wird durch die Hauptversammlung aus denStiftern, Patronen und Mitgliedern der Gesellschaft gewählt.

Das Amt der Vorstandsmitglieder erlischt durch Tod, Nieder-legung und Verlassen des Gesellschaftsgcbietes, als welches in dieserHinsicht die Provinzen Rheinland, Westfalen und der Regierungs-bezirk Wiesbaden anzusehen sind.