05 (56) So-hindert üben und treiben mögen / und es in diesem und allen übrigen obgemel-ten Religions-Recessen gemäß gehalten werden.8. So sollen auch mehr gemelte Evangelisch-Reformirte und Lutherischemit denen Römisch-Catholischen in obernenten Städten sich hinführo friedlichuntereinander vertragen / und was bey und nach Eingangs angezogener Ver-änderung wegen der Religion und dero anklebenden Stück vorgelauffen / ver-gessen / und auffgehoben seyn / auch niemand deßfals angesehen oder beschwe-ret werden.7. Und weil so wohl die Römisch-Catholische als Evangelische bey gegen-wärtiger Handlung ein- und andere Prætensiones und Gravamina überge-ben / welche diesesmahl abzuthun und zu erledigen die Zeit und eingefallene Ver-hinderungen nicht erleyden wollen / als soll dieserthalb nöthige Erkündigungfürderlichs eingezogen / und hierin offt gemelten Frieden-Schluß und Religions-Recess gemäß remediiret.10. Und obgesetzte Articulen von höchstgemelter Jhrer Churfürstl. Durchl.zu Brandenburg / und Seiner Fürstl. Durchl. zu Pfaltz=Neuburg inner Zeitvon sechs Wochen à Dato dieses oder so bald es geschehen kan / ratificiret undgegen einander außgewechselt werden; Dessen zu Urkundt haben unten benanteRäthe und Gevollmächtigte dieses eigenhändig unterschrieben / und ihre Pitt-schafften auffgedrucket. So geschehen zu Düsseldorff den 20. Julii 1673.(L.S.) Frantz Meinders. (L.S.) Melchior Voetz.Daß Wir dannoch kein Bedencken gefunden / obſtehendenVergleich in allen Puncten und Clausulen zu ratificiren, ge-stalt Wir dan denselben hiemit also ratificirt, und darüber vest-und unverbrüchlich gehalten haben wollen; Urkundlich Unsereigenhändiger Unterschrifft und vorgebrucktem Fürstl. Insiegel.So geschehen Beußberg den 16. Septembris 1673.Philipp Wilhelm.(L.S.)EX.
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
Seite
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