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Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
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06 (54) so-1. Daß Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg die Röm. Catholische beydem jenigen / was sie an Kirchen / Clöster / Sacellen / Geistl. Wohnungen / Güte-ren und Renthen / sie haben Nahmen / wie sie wollen / dem Instrumento Pacisund auffgerichteten Religions Recessen gemäß gegenwärtig besitzen / jeder Zeitschützen und handhaben wollen.2. Daß die Pfarr-Kirch zu Wesel auff der Matena genannt / welche zu Ver-wahrung einigen Geträyds und Mehls biß dahin gebraucht worden / den Evan-gelischen Reformirten und die zur Commenden S. Johannis daselbst gehöri-ge Kirch oder Capelle den Catholischen eingeräumet / vorgemelte Reformirteund Catholischen auch die übrige Kirchen und Clöster daselbst Zufolg gemeltenInstrumenti Pacis und Religions-Recessen respectivè verbleiben undrestituiret3. So dan die Collegiat- und Pfarr-Kirchen zu Reeß den Römisch-Catho-lischen gelassen / denenselben auch die Vicarie trium Regum als deren Ren-then zu Unterhaltung des in selbiger Kirchen vorhandenen Organi gehörig wieder gegeben / den Evangelischen Reformirten aber in ihrer daselbst habenderKirch und sonst dem Belieben nach ihren GOttes=Dienst zu üben in alle Wegefrey stehen solle.4. Daß die in der Stadt Emmerich gestifftete Archi-Diaconar-Kirch S.Martini und S. Aldegundis Pfarr-Kirch / so dan der PP. Societatis JEsu,der Creutz-Brüder und Georgii Frater-Herren Kirch / wie auch das Jung-frauen-Closter obgemelten Römisch-Catholischen Vermög des Münster- undOßnabruggischen Frieden=Schlusses und vorgemelten Religions-Recessenverbleiben / sie Catholische aber der Convenientz halber zu Erweitherung undAnrichtung der Evangelischen Kirchen und Exercitii zu gemeltem Emmerich dieSumm von tausend fünff hundert Rthlr. bey Außwechselung und Executionjetzt gemelten Vergleichs baar erlegen / dabeneben das Sacellum Divæ Virgi-nis Marienburg genant sampt dabey liegenden Kirch=Hoff abtretten / und dieEvangelische Reformirte und Lutherische sich hierunter in der Güte mitein-ander vereinbahren / nicht weniger auch obgemelte Frater-Herren S. Georgiisich mit den Evangelisch=Lutherischen wegen ihrer des Organi Ornamentenund Reparations halber gemachter Prætension der Billigkeit nach ver-gleichen ſollen5. Und weilen ermelte Evangelisch=Reformirte vorbracht / daß in der Pfarr-Kirchen zu Orsoy im Jahr 1609. das Reformirt Exercitium geübet / dessenaber im Jahr 1622. entsetzet / folgends doch wieder darin restituiret wordenund dannenhero so wohl als auch weil der mehrer Theil der Gemeine zu OrsonReformirter Religion zugethan / sothane bey neulicher Eroberung der StadtOrsor